unser AG will den Winterdienst in unserem kommunalen Krankenhaus ändern. Bislang hatten 3 Mitarbeiter der Technik den Winterdienst per Wochen-Rufbereitschaft geleistet. Da es dabei immer zu einer riesigen Anhäufung von Plusstunden kam und untereinander auch schon zu Streitigkeiten sollte der Winterdienst anders organisiert werden. Wir haben in allen Abteilungen im KH BVen mit den vereinbarten Dienstzeiten und immer eine Dienstplanung für 1 Kalendermonat. Die Idee des AG ist nun Vollarbeitszeit von 3 bis 11:21 Uhr und Rufbereitschaft vor und nach dem Regeldienst( 6 bis 16:15Uhr) und das ganze dann mit 24 Std Ankündigungsfrist. Dafür würde er in dieser BV für diese MA die Dienstplanung für 1 Kalendermonat entfernen. Der BR wird diesen Weg so nicht mitgehn, wie können wir argumentieren, auch vor der Einigungsstelle, damit die Dienstplanung für 1 Monat im Voraus auch für diese MA bestehn bleibt. Der KAV empfiehlt dem AG , nicht schon den ganzen Winter Dienste anzuordnen, weil, vielleicht schneit es ja garnicht.