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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Winterdienst mit 24 Stündiger Ankündigungsfrist- welche Rechte gibt es dagegen?

B
birwein
Nov 2016 bearbeitet

unser AG will den Winterdienst in unserem kommunalen Krankenhaus ändern. Bislang hatten 3 Mitarbeiter der Technik den Winterdienst per Wochen-Rufbereitschaft geleistet. Da es dabei immer zu einer riesigen Anhäufung von Plusstunden kam und untereinander auch schon zu Streitigkeiten sollte der Winterdienst anders organisiert werden. Wir haben in allen Abteilungen im KH BVen mit den vereinbarten Dienstzeiten und immer eine Dienstplanung für 1 Kalendermonat. Die Idee des AG ist nun Vollarbeitszeit von 3 bis 11:21 Uhr und Rufbereitschaft vor und nach dem Regeldienst( 6 bis 16:15Uhr) und das ganze dann mit 24 Std Ankündigungsfrist. Dafür würde er in dieser BV für diese MA die Dienstplanung für 1 Kalendermonat entfernen. Der BR wird diesen Weg so nicht mitgehn, wie können wir argumentieren, auch vor der Einigungsstelle, damit die Dienstplanung für 1 Monat im Voraus auch für diese MA bestehn bleibt. Der KAV empfiehlt dem AG , nicht schon den ganzen Winter Dienste anzuordnen, weil, vielleicht schneit es ja garnicht.

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Community-Antworten (5)

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Lotte

31.10.2010 um 19:50 Uhr

birwein, aber manchmal fängt es doch auch plötzlich an zu schneien, oder es friert auf einmal, so dass dringend abends gestreut werden muss. Was soll denn dann passieren, wenn keine Rufbereitschaft angeordnet wurde? Vier Tage vorher muss es der AG sowieso machen, 24h wären da allemal zu spät.

Vorher müsst Ihr aber erstmal den DP genehmigen und müsst genug Zeit dafür haben, oder sollt Ihr nun (zumindest der Ausschuss, wenn es einen gibt) alle 24h sitzen um den DP zu genehmigen?

Soviel an Argumenten, die mir spontan einfallen, von der Übertragung des unternehmerischen Risikos auf die MA und unbilliges Bestimmen der AZ mal ganz abgesehen...

N
nicoline

31.10.2010 um 22:15 Uhr

Hallo birwein, hier noch interessante links zur Rechtzeitigkeit des Aushängens von Dienstplänen:

http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziales/kirchen/der_schichtplan_muss_fruehzeitig_angeordnet_werden

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/leitlinien.htm

Bei uns gibt es im Winter, besonders in einem wie letztes Jahr, auch häufig trouble, aber auf so eine Idee ist unser AG, .... sei Dank, noch nicht gekommen.

Ansonsten kann ich mich Lottes Argumenten nur anschließen.

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rainerw

31.10.2010 um 22:43 Uhr

Ich persönlich könnte mich mit solchen Argumenten gar nicht anfreunden, wenn ich in der Technik angestellt bin und dann Hausmeistertätigkeiten ausführen sollte. Hier wird das Problem des AG, der auch für die Sicherheit und Ordnung mit zuständig ist auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Wenn sich AN dafür zu Verfügung stellen ist das in Ordung, aber nicht für alle einer Abteilung pauschal verpflichtend.

L
Lotte

01.11.2010 um 00:00 Uhr

rainer, meinst Du meine Argumente? Aber Du schreibst doch das Gleiche, nur weniger??? Und was die Technik angeht: Bei uns gehören die Hausmeister auch zur Abteilung "Technik"

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rainerw

01.11.2010 um 00:16 Uhr

Lotte, ich meinte wohl, ohne Deinen letzte Absatz beachtet zu haben, das Du das mit dem DP allgemeinverbindlich für alle AN gemeint hattest. Sorry.

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