Urlaubstage 24. und 31.12.
Seit Jahren wird in unserer Firma für den 24. und den 31.12. jeweils ein halber Tag Urlaub beantragt. Jetzt kam plötzlich der Spruch von oben, wer denn sagt, dass dafür nur ein halber Tag genommen werden soll. Gibts eine Rechtsgrundlage oder ist das betriebliche Übung?
Community-Antworten (4)
16.11.2015 um 11:31 Uhr
16.11.2015 um 14:20 Uhr
@Krümmel Der 24. und 31. Dezember ist ein Arbeitstag und kein Feiertag. Egal wie wieviel Stunden ein Arbeitstag hat es ist immer ein kompletter Urlaubstag! Die Regelung mit einem halben Urlaubstag ist ein Good-Will des AGs. Eine betriebliche Übung kann nur entstehen, wenn es keine gesetzliche oder tarifliche Regelung zu diesem Thema gibt. Dazu habe ich folgenden (etwas schwammigen) Text gefunden: http://www.dr-schrameyer.de/heiligabend-und-silvester-regulaere-arbeitstage/
16.11.2015 um 16:12 Uhr
Bei uns das gleiche Problem. Wir haben ganz klar eine betriebliche Übung. Sie wird allerdings Teil des individuellen arbeitsvertages. Das Recht kann/muss individuell eingeklagt werden. Das ist der Betriebsrat außen vor.
16.11.2015 um 16:13 Uhr
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