Arbeitszeit 24.und 31.12
Ich bin BR in Heizungsbau. Mein Arbeitgeber ist im Industriverband! Ich habe eine Frage zur Arbeitszeit am 24 und 31.12 Nach dem Manteltarifvertrag endet die Arbeitszeit um 12.00 Uhr. Der Arbeitgeber will bis 12.00 Uhr je einen halben Tag Urlaub abziehen, nach 12.00hr jeweils 4.00 Stunden vom Arbeitszeitkonto! Haben aber seit 20 Jahren nur einen Tag Urlaub für den 24 und 31.12 abgerechnet bekommen.Ist dieses jetzt erlaubt?
Community-Antworten (2)
06.01.2008 um 11:10 Uhr
@herbert Das kann korrekt sein. Man müsste sich die aktuellste Version des MTV's besorgen und nachlesen - ich vermute, dass dies korrekt ist. Wohlgemerkt Vermutung!
06.01.2008 um 12:27 Uhr
@herbert
die Urlaubsregelung ist durchaus möglich. Wie Kölner schon meint, MTV besorgen.
Aber den Abzug vom Arbeitszeitkonto halte ich für nicht rechtens. Die Arbeitsleistung für diese Tage ist um 12 Uhr vollbracht. Ansonsten würde diese Regelung im MTV keinen Sinn machen.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde