Erstellt am 30.10.2010 um 06:47 Uhr von rainerw
UteHH;
rechtlich ist eine betriebl. Übung eigentlich nicht definiert. Der Begriff entstand insoweit aus dem rechtlichen Tatbestand der Willenserklärung.
Hier könnte man durchaus davon ausgehen das der AG durch konkludentem Handeln eine stillschweigende Willenserklärung geschaffen hat. Dieses könnte durchaus dazu führen das es automatisch zu einem Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden ist. Dies wäre dann wohl letzendlich nur gerichtlich zu klären. Ein Richter könnte aber hier durchaus entscheiden das die Ankündigung diese 15 Min künftig nicht mehr zu bezahlen eine Änderungskündigung darstellt. Normalerweise müsste diese Einzelvertraglich erfolgen. Durch dem Umstand das die Vergütung vor 20 Jahren kollektiv erfolgte, auch die Änderungskündigung in der Form nicht zu beanstanden ist.
Dies ist aber jetzt nur ein Beispiel wie es ausgehen könnte; aber nicht muß.
Ich würde hier zunächst prüfen ob es diesbezüglich zwischen BR und AG eine Regelungsabsprache oder Betriebsvereinbarung gibt.
Sollte dem nicht so sein, würde ich als AN dem AG hier auch nicht mehr meine freie Zeit zur Verfügung stellen und eine Schichtübergabe nur noch in der Regelarbeitszeit vornehmen.
Erstellt am 30.10.2010 um 07:13 Uhr von UteHH
Guten Morgen rainerw,
danke für die schnelle Antwort.
Es gibt hierzu keine BV, allerdings eine Absprache, wonach diese Mehrarbeit für die Schichtübergaben nicht beantragt werden muss.
Es gibt aber Arbeitsanweisungen, welche die Mitarbeiter dazu verpflichten, detaillierte Schichtübergaben durchzuführen.
Das geht allerdings nicht in der Regelarbeitszeit, da sich die Schichten nicht überlappen. Entweder man bleibt länger oder kommt entsprechend früher um die Übergabe machen zu können.
Erstellt am 30.10.2010 um 09:08 Uhr von nicoline
UteHH
*allerdings eine Absprache, wonach diese Mehrarbeit für die Schichtübergaben nicht beantragt werden muss.*
Nun gut, Absprachen kann man ziemlich leicht ändern, ab jetzt sollte der BR auf Beantragung dieser Mehrarbeit bestehen.
*Es gibt aber Arbeitsanweisungen, welche die Mitarbeiter dazu verpflichten, detaillierte Schichtübergaben durchzuführen.*
Wenn es Anweisungen für das Durchführen der Schichtübergabe gibt, dann ist das, in meinen Augen, auch angeordnete Arbeitszeit.
*Entweder man bleibt länger oder kommt entsprechend früher um die Übergabe machen zu können.*
Vielleicht könnten sich die AN, die davon betroffen sind, ja mal einigen, dass sie in ihrer Freizeit anderes vorhaben, als Schichtübergaben.
BR und AN zusammen könnten doch da bestimmt etwas erreichen, bevor jeder einzeln den Klageweg beschreitet.
Erstellt am 30.10.2010 um 09:43 Uhr von Kölner
...ich überlege, ob es sich hier um eine betriebliche Übung im Sinne des BAG-Urteils 10 AZR 281/08 handeln könnte.
Erstellt am 30.10.2010 um 10:12 Uhr von nicoline
.....und wann denkst Du, ist die Überlegung abgeschlossen?
Erstellt am 30.10.2010 um 10:22 Uhr von Kölner
@nicoline
Nie!
Kannst Du 'finischen'?
Erstellt am 30.10.2010 um 10:23 Uhr von Immie
Warum regelt der BR das nicht?
Erstellt am 30.10.2010 um 11:28 Uhr von Lotte
Immie,
kommt darauf an, was er regeln möchte. Erreichen kann er ja m. E. nur, dass die Mehrarbeit nicht mehr gemacht wird und Übergabe in der regulären AZ durchgeführt wird.
Den AG zwingen, die Überrgaben weiterhin zusätzlich zu vergüten halte ich als BR für schwierig bis undurchführbar, da müsste wohl ein AN individualrechtlich klagen.
Erstellt am 30.10.2010 um 11:57 Uhr von Immie
Den AG zwingen, die Überrgaben weiterhin zusätzlich zu vergüten halte ich als BR für schwierig bis undurchführbar, da müsste wohl ein AN individualrechtlich klagen.
Davon habe ich nichts gesagt... aber es gibt doch wohl andere Möglichkeiten die MA nicht mit einer individualrechtlichen Klage im Regen stehen zu lassen.
Ich hatte mal gelernt, das der BR Beginn und Ende der Arbeitszeit mitbestimmt.
Erstellt am 30.10.2010 um 12:21 Uhr von Lotte
Immie,
klar, aber er wird hier nicht "ExtraAZ" und "Extravergütung" erhandeln können, wenn der AG nicht mitspielt. Daher schrieb ich ja:
"Erreichen kann er ja m. E. nur, dass die Mehrarbeit nicht mehr gemacht wird und Übergabe in der regulären AZ durchgeführt wird."
Jetzt zu behaupten, die AZ, die schon jahrelang so gearbeitet wird, müsse aufgrund ihrer Lage neu mitbestimmt werden, wäre wohl wenig erfolgsversprechend. Und eine NormalAZ scheint es ja auch zu geben, da Ute von "früher kommen" und "später gehen" schreibt. Also ändert sich an der Lage der AZ im Grunde nichts. Hier hat man m. E. nur den Ansatz über die Mehrarbeit.
Bevor der BR als Gremium handelt, wäre es vielleicht klüger, wenn ein gewerkschaftlich organisiertes BRM eine individualrechtliche Klage führen würde, ob es sich tatsächlich um eine bertriebliche Übung handelt.
Erstellt am 30.10.2010 um 13:29 Uhr von Immie
... Das geht allerdings nicht in der Regelarbeitszeit, da sich die Schichten nicht überlappen...
Dann müssen sie sich halt demnächst überlappen.
Es liegt also beim Arbeitgeber:
- die Übergabe brav weiter zu vergüten,
- oder aber neue Arbeitszeiten, zur Not mit einer Einigungsstelle, zu verhandeln.
Das nennt man betriebliche Hydraulik.
Erstellt am 30.10.2010 um 23:11 Uhr von Lotte
Immie,
"Dann müssen sie sich halt demnächst überlappen. "
Stimmt, da hast Du allerdings recht.
Wobei mich an Utes Stelle schon interessieren würde, was ein Gericht zur betrieblichen Übung sagen würde.
Und da alle betroffen zu sein scheinen, kann ja auch ein BRM...aber das schrieb ich schon und würde sicher auch einige Zeit dauern.
Erstellt am 30.10.2010 um 23:17 Uhr von rainerw
Wobei wir dann durchaus wieder bei Antwort 1 ankommen.