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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

betriebliche Übung

H
Hygge
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Mitstreiter

Unser Chef hatte die Idee ein generelles Handyverbot auszusprechen (auch Pause). Nun haben wir Ihm ins Gewissen geredet, das ohne BR da erst mal nix läuft (betriebliche Ordnung). Daraufhin fiel Ihm ein das wir eine Betriebliche Übung haben, weil er doch mal vor 5 und vor 8 Jahren einen Aushang am schwarzen Brett gemacht hatte, wo er darauf hinwies das während der Arbeitszeit ein Handyverbot gilt. Kann man echt von einer Betrieblichen Übung sprechen?

1.742011

Community-Antworten (11)

B
Belveda

26.01.2016 um 08:24 Uhr

Hallo Hygge,

kuckst du mal hier: http://arbeits-abc.de/arbeitsrecht-handy-verbot-am-arbeitsplatz/

bzw. hier: 6 TaBV 33/09

Da wurde 2009 ein Urteil gesprochen, das dir weiter helfen könnte. Ging um ein Altenpflegeheim und private Handynutzung der MAs, die vom AG verboten wurde (laut Gericht rechtens). Hier hatte das Mitbestimmungsrecht des BR nicht gegriffen.

H
Hartmut

26.01.2016 um 09:01 Uhr

'im zu verhandelnden Fall handelte es sich um ein Altenpflegeheim, wo die gleichzeitige Vornahme einer Pflege und eines privaten Telefonats nach Ansicht des Gerichts nicht möglich ist.' ... ich versuche gerade, mir das bildlich vorzustellen, und muss den Richtern zustimmen. Ein pauschales Urteil vermag ich daraus aber nicht abzuleiten. Mein Rat: Redet dem AG weiter ins Gewissen, immerhin hat er ja eine kollektive Anweisung zur betrieblichen Ordnung herausgegeben.

S
stehipp

26.01.2016 um 09:02 Uhr

Hallo Hygge,

ich sehe das zweigeteilt. Während der Arbeitszeit kann der Arbeitgeber die private Nutzung des Handys verbieten. Gilt auch für Tablets, Laptops, private Internetnutzung am Arbeits-PC usw. Ich denke, das ist auch in vielen Betrieben so geregelt. Hier bringe ich sogar viel Verständnis für den Arbeitgeber auf, wenn er das verbieten will. Immerhin zahlt er für meine Arbeitskraft und nicht dafür, dass ich privat telefoniere/ surfe.

Was ich allerdings in meiner Pause mache, dass lasse ich mir von meinem Arbeitgeber nicht vorschreiben.

H
Hygge

26.01.2016 um 09:27 Uhr

Es geht mir eigentlich nur um die betriebliche Übung !!

G
gironimo

26.01.2016 um 10:39 Uhr

betriebliche Übung ist Unsinn. Der BR kann jederzeit in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit sein Initiativrecht ausüben und bei eine eventuell jahrelangen Praxis eine andere Reglung fordern. Und in der Tat, ein generelles Handyverbot im Betrieb unterliegt der Ordnung im Betrieb.

C
celestro

26.01.2016 um 10:40 Uhr

nein, man kann nicht von einer betrieblichen Übung reden:

"Als betriebliche Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer auf diese Art verhalten wird"

ist eine Einbahnstrasse. Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht und wenn der AG dieses vor 5 und 8 Jahren nicht beachtet hat, ist das wie "wurde nie ausgesprochen".

K
Kölner

26.01.2016 um 13:51 Uhr

Der BR hat in Sachen verbot der Nutzung des Handys WÄHREND der AZ keinen BR-MBR zu achten. Das ist Dir aber klar, ne?

C
celestro

26.01.2016 um 14:56 Uhr

Es geht hier aber nicht nur um die AZ ...

G
Globus

26.01.2016 um 17:07 Uhr

Genau genommen, geht es hier nur außerhalb der AZ. Grundsätzlich kann der AG ein Handyverbot aussprechen, aber wie das genau geregelt wird, also wann und vielleicht wo man doch darf, da ist der BR in der Mitbestimmung. Ein kluber BR wird aber wegen einer Handynutzung wärend der AZ nciht in die Einigungsstelle bewegen... da verliert er nämlich... Er wird also die Nutzung außerhalb der AZ regeln, und wenn er gut ist, nach Abspräche bei wichtige Dingen auch wärend... Da muß er aber auf den Doodwill des AG hoffen, oder aber sehr gut verhandeln können...

D
Darbe

04.02.2016 um 00:41 Uhr

Das ArbG München bejahte kürzlich ein MBR des BR.

(vgl. ArbG München 9 BVGa 52/15)

Urteil Volltext: http://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/arbg_m__nchen_9bvga52_15.pdf

In diesem Fall war die Anweisung der Arbeitgeberin an die Arbeitnehmer zwiespältig (Handynutzung verboten - kann aber vom Vorgesetzten genehmigt werden)

M
Moreno

04.02.2016 um 09:22 Uhr

Na er will hier doch ein Handyverbot auch in der Pause aussprechen was natürlich völliger Schwachsinn ist. Ausnahme wäre nur wenn er Spionage befürchten müsste und dann geht ein Handyverbot auf dem Werksgelände nur über eine Betriebsvereinbarung.

Handyverbot in der Arbeitszeit bedeutet aber für mich im Gegenzug in der Freizeit keine Anrufe vom Vorgesetzten mehr entgegen nehmen und kein Zur Verfügung stellen des Privathandys während der Arbeitszeit (so dann rufst mal schnell durch wenn du da bist). Mal schauen welcher Nutzen größer für den AG ist.

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