Hallo, wir bekommen seit mehreren Jahren(mehr als 3)immer Erholungsbeihilfe mit dem Novemberlohn gezahlt, immer im selben Monat und in der selben Höhe vom alten Chef. Nun haben wir einen neuen Geschäftsführer bekommen und er hat ein Schriftstück verfasst, das jeder AN unterschreiben soll, das die Erholungsbeihilfe ab jetzt eine einmalige Sonderzahlung ist und dann natürlich nicht mehr gezahlt wird. Ist es nun eine betriebliche Übung oder haben wir den Anspruch darauf verloren. Müssen wir unterschreiben? Danke euch