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Betriebliche Übung

K
Kaizers
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich würde mich über eine Einschätzung eurerseits zu folgendem Sachverhalt freuen.

In einem Betriebsteil erhalten alle Mitarbeiter seit Jahren eine Funktionszulage, ohne dass hierzu eine arbeits- oder tarifvertragliche Grundlage besteht. Auch eine BV regelt im vorliegenden Fall die Zahlung für die betroffenen Mitarbeiter nicht (sie schließt sie sogar aus). Dennoch wird die Zulage monatlich bezahlt. Die zuletzt neueingestellte Mitarbeiterin erhält diese Zulage nun jedoch nicht mehr. Alle übrigen Mitarbeiterinnen jedoch schon, was für leichte Irritationen sorgte.

Daher die Frage,

  1. ob sich aus dem Sachverhalt eine sog. "Betriebliche Übung" ableiten kann? und
  2. Welches weitere Vorgehen aus BR-Sicht am sinnvollsten wäre.

Vielen Dank für Eure Einschätzungen.

Gruß Kaizers

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Community-Antworten (4)

R
Rapper

02.05.2011 um 12:42 Uhr

Hallo,

ich würde erst einmal versuchen zu klären, was vor Jahren mit dem AG abgesprochen oder ausgehandelt wurde, auf dessen Grundlage alle Mitarbeiter dieses Betriebsteils diese Zulage erhalten und ob die BV schon vorher existierte (die die Zahlung ausschließt) oder erst später vereinbahrt wurde. Man könnte auf Gleichbehandlung als BR pochen, läuft aber dann Gefahr, dass der AG sich auf die bestehende BV beruft und allen, die jetzt diese Zulage erhalten, diese dann streicht. Somit wären dann alle gleich behandelt, was aber die auf die Palme bringen wird, die diese Funktionszulage bisher erhalten haben. Wenn keine Grundlage für diese Funktionszulage besteht, tut der AG dies offensichtlich freiwillig seit Jahren (man sollte aber klären, warum und seit wann). Ob man das als betriebliche Übung bezeichnen kann, kann ich nicht genau sagen. Dies könnte man nur über einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

MfG

K
Kaizers

02.05.2011 um 13:22 Uhr

Hallo Rapper,

eben dies stellt das Dilemma dar. Zur BV, welche die Funktionszulage ausschließt: So wurde diese erst später vereinbart, dennoch wurde die Funktionszulage weitergezahlt. Nun könnte man mit Bestandsschutz argumentieren, jedoch erhielten auch nach Abschluss der BV die neueingestellten Mitarbeiter jene Zulage. Nun jedoch erstmalig nicht mehr.

MfG

R
Rapper

03.05.2011 um 12:58 Uhr

Dann würde ich auf Gleichbehandlung pochen

K
Kaizers

03.05.2011 um 23:29 Uhr

...und vermutlich riskieren, dass alle, oder zumindest die seit der BV eingestellten, die Zulage aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung nicht mehr erhalten...

Schwierige Entscheidung.

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