Wir haben letztes Jahr fusioniert. Aus dem übernommenen Unternehmen (A) haben einige Mitarbeiter ein Handy, das sie sowohl geschäftlich als auch privat nutzen durften und die Kosten hierfür komplett von der Geschäftsleitung getragen wurden.Schriftliche Vereinbarungen zum Handy gibt es aber nicht. Im aufnehmenden Unternehmen (B) dagegen ist genau geregelt, dass nur Mitarbeiter in bestimmten Funktionen ein Handy erhalten, welches auch nur gemäß Nutzungsvereinbarung geschäftlich genutzt werden darf. Im Zuge der Harmonisierung werden teilweise die Verträge der Mitarbeiter aus A nicht mehr verlängert, was bedeutet, dass sie das Handy zwar behalten dürfen aber sich dann selbst um einen neuen Vertrag kümmern müssen, da eine geschäftliche Notwendigkeit für ein Handy nicht mehr gegeben ist. Die Kollegen aus A sehen das Handy als Gehaltsbestandteil an und berufen sich auf die betriebliche Übung, zumal ihnen vor der Fusion mündlich zugesichert wurde, dass sich für sie nichts ändern würde. Gleiches gilt für die Gewährung eines halben Tages Sonderurlaub an ihrem Geburtstag.
Kann der BR in diesem Fall etwas tun und wenn ja, dann was? Oder muss jeder Mitarbeiter seine Ansprüche selbst geltend machen? Wie ist das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz? Unternehmen A hatte vor der Fusion ca 35 Mitarbeiter und Unternehmen B ca 200 Mitarbeiter.