Hallo,
eine Arbeitnehmerin in Elternzeit kommt demnächst auf mich zu. Sie will nur nur noch Teilzeit arbeiten wegen der Kinderbetreuung und wenn möglich nur vormittags. Ihr Mann arbeitet zwar auch bei uns, aber es ist nicht gewährleistet, dass sie beide so arbeiten können, dass immer Jemand für die Kinderbetreuung da ist.
Unser GL hat mir aber schon im Vorfeld gesagt:"...die braucht sich nicht einzubilden, dass sie nur noch Früh arbeitet..." Und Ihrem Mann ist er nun auch nicht gerade wohlgesonnen. Die Kollegin hat vorher bei uns in der Fleischabteilung gearbeitet, wo jetzt nun auch schon Stimmung, gerade wegen ihrer beschränkten Möglichkeiten der Arbeitszeit, gemacht wird. Sie würde nach ihrer Rückkehr auch im Bereich Kasse arbeiten.
Nun meine Fragen:
1. Hat sie eine rechtliche Handhabe nur noch Teilzeit und auch in der Frühschicht zu arbeiten?
2. Kann sie eine Versetzung in eine andere Abteilung verlangen?
3. Inwieweit haben wir als BR da ein Mitspracherecht und können uns da "mitreinhängen"?

Danke für Eure Antworten, sie würden uns al neuer BR mit erst zwei Seminaren sehr weiterhelfen.
Gruß
Sabine