Hallo,
eine Kollegin kommt nach ihrer Elternzeit in Teilzeit zurück. Vor der Elternzeit war die Stelle als Stellvertretung der Abteilungsleitung höher eingruppiert als die übrigen Mitarbeiter der Abteilung. Mit der Teilzeit 25%, kann diese Stellvertretung der Führungskraft nicht mehr übernommen werden. In wieweit darf die Kollegin umgruppiert werden?