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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rückkehr nach Elternzeit

R
rekneub
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, wir als Betriebsrat haben folgende Fragestellung:

Ein Mitarbeiter von uns aus einer Abteilung Rettungsdienst ist nach einer Elternzeit von 1 Jahr zu uns zurückgekehrt. Aufgrund Familiärer Angelegenheiten, hat er gebeten seine Arbeitszeit um 50% zu kürzen. Diesem wurde entsprochen. Da diese Abteilung nicht unterbesetzt sein darf wurde lt. Personal-Stellenschlüssel einer Einstellung eines Kollegen für 100% entsprochen. Ein weiterer Kollege welcher schon da war soll nun auch zu 100% übernommen werden. Nun stellt sich die Frage, was wenn der Kollege der auf 50% reduziert hat nun wieder aufstocken möchte. Wenn der Einstellung des einen Kollegen zugestimmt wird, sind alle vorhandenen Stellen ausgereizt. Hat der 50% Kollege erster Anspruch auf Aufstockung bevor einer weiteren Einstellung zugestimmt wird. Geäussert hat dieser seinen Willen bisher noch nicht wieder 100% Tätig zu sein.

Im Hause gibt es noch weitere Abteilungen, wäre eine Splittung möglich 50% Rettungsdienst und z.B. 50% Essen auf Räder oder Schulkinder fahren?

Vielen Dank für die reichlichen Antworten

1.62001

Community-Antworten (1)

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nicoline

28.01.2011 um 21:29 Uhr

rekneub, *Da diese Abteilung nicht unterbesetzt sein darf wurde lt. Personal-Stellenschlüssel einer Einstellung eines Kollegen für 100% entsprochen. * Wäre die Abteilung denn unterbesetzt gewesen, wenn nur 50% nachbesetzt worden wären? Sieht ja eher so aus, als wenn es hier eine Stellenerhöhung oder -verschiebung gegeben hätte.

Ein weiterer Kollege welcher schon da war soll nun auch zu 100% übernommen werden. Wenn er schon da war, wieso mus er dann noch übernommen werden.

Nun stellt sich die Frage, was wenn der Kollege der auf 50% reduziert hat nun wieder aufstocken möchte? Dann hat er als Mindestanspruch nachfolgendes:

§ 9 TzBfG Verlängerung der Arbeitszeit Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.

Ein weitergehender Anspruch könnte evtl. aus einem TV entstehen.

Wenn der Einstellung des einen Kollegen zugestimmt wird, sind alle vorhandenen Stellen ausgereizt. Tja, das ist dann so. Wenn der aus der Elternzeit zurückgekehrte Kollege seine Arbeitszeit unbefristet reduziert hat, ist sein reduzierter Stellenanteil erst mal weg.

Hat der 50% Kollege erster Anspruch auf Aufstockung bevor einer weiteren Einstellung zugestimmt wird. Geäussert hat dieser seinen Willen bisher noch nicht wieder 100% Tätig zu sein. Solange der Kollege nicht beantragt hat, wieder mehr/voll arbeiten zu wollen hat er auch keinen Anspruch auf Berücksichtigung vor der Neueinstellung.

Im Hause gibt es noch weitere Abteilungen, wäre eine Splittung möglich 50% Rettungsdienst und z.B. 50% Essen auf Räder oder Schulkinder fahren? Wenn der AG das mitmacht, ist vieles möglich, da müßte der AN dann mal mit dem AG drüber sprechen.

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