W.A.F. LogoSeminare

rückkehr nach Elternzeit

S
sittingbull
Okt 2018 bearbeitet

Hallo Schwarmintelligenz, eine Kollegin kehrt aus Elternzeit zurück. Soweit ich das gelernt habe, hat sie ja keinen Anspruch auf die gleiche Stelle, die sie vorher inne hatte. Aber der Arbeitgeber muss ihr, wenn ich richtig liege, doch eine adäquate Stelle anbieten. Jetzt möchte Sie aber nicht Vollzeit sondern zeitlich befristet Teilzeit arbeiten. Darauf hin hat ihr der AG einen anderen Job angeboten, der nicht mehr so verantwortungsvoll und offensichtlich auch nicht so anspruchsvoll ist wie der vorherige. Kann der Betriebsrat irgend etwas zu ihrer Unterstützung tun, oder müssen wir uns raushalten weil Individualrecht? Oder ist das am Ende gar eine mitbestimmungspflichtige Versetzung? Unsere Meinungen gehen wieder mal auseinander. Kann mir wer weiterhelfen bitte. Vielen Dank schon mal

68806

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

23.10.2018 um 12:54 Uhr

Selbstverständlich ist das eine mitbestimmungspflichtige Versetzung.

Den Arbeitgeber würde ich hier ausführlich erläutern lassen, welche dringenden betrieblichen Belange es nicht zulassen auf einer vergleichbaren Stelle Teilzeit zu arbeiten?

Ja.... Arbeitgeber wissen sehr genau dass eine Niederkunft und Elternzeit die Widerstandsfähigkeit von Frauen rapide absenken zund man mit ihnen deshalb alles machen kann.

S
sittingbull

23.10.2018 um 12:58 Uhr

Erstmal danke für die Antwort. Irritiert hat mich, dass sie ja keinen Anspruch auf die gleiche Stelle mehr hat, die sie vorher inne hatte. Insofern bin ich mir da nicht so sicher. Das macht mir momentan ein bisschen zu schaffen

C
celestro

23.10.2018 um 13:02 Uhr

Richtig, nicht auf die gleiche Stelle ... aber eben auf eine vergleichbare.

P
Pjöööng

23.10.2018 um 15:57 Uhr

Sie hat Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Wie jeder andere AN auch. Der Arbeitgeber kann sie versetzen, wie jeden anderen AN auch.

P
Pickel

23.10.2018 um 18:59 Uhr

Pjöng: "Sie hat Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung"

Zur Wahrheit gehört aber auch: Die MA möchte nicht mehr vertragsgemäß beschäftigt werden, sondern mit verminderter Stundenzahl. Uns selbstverständlich gibt es häufig eine Korrelation von Verantwortung und Wochenstundenzahl...

P
Pjöööng

24.10.2018 um 02:32 Uhr

Pickel, Deine Beiträge sind etwa so wertvoll wie die von Angela Merkel zum Dieselbetrug!

Ihre Antwort