Hallo Schwarmintelligenz,
eine Kollegin kehrt aus Elternzeit zurück. Soweit ich das gelernt habe, hat sie ja keinen Anspruch auf die gleiche Stelle, die sie vorher inne hatte. Aber der Arbeitgeber muss ihr, wenn ich richtig liege, doch eine adäquate Stelle anbieten. Jetzt möchte Sie aber nicht Vollzeit sondern zeitlich befristet Teilzeit arbeiten. Darauf hin hat ihr der AG einen anderen Job angeboten, der nicht mehr so verantwortungsvoll und offensichtlich auch nicht so anspruchsvoll ist wie der vorherige. Kann der Betriebsrat irgend etwas zu ihrer Unterstützung tun, oder müssen wir uns raushalten weil Individualrecht? Oder ist das am Ende gar eine mitbestimmungspflichtige Versetzung?
Unsere Meinungen gehen wieder mal auseinander. Kann mir wer weiterhelfen bitte.
Vielen Dank schon mal