Rückkehr aus Elternzeit Gehalt
Hallo Zusammen,
wir haben folgenden Fall: Eine Kollegin kommt nach 4 Jahren Elternzeit zurück an ihren Arbeitsplatz. Vor zwei Jahren haben wir einen Annerkennungstarifvertrag abgeschlossen (IGM) der die Gehälter nach Era berücksichtigt. Das Gehalt ihrer Kollegen wurde auch dementsprechend auf die jeweilige Erastufe angehoben (Schrittweise). Sie soll jetzt aber mit einem Gehalt von 93% ihrer Ersastufe wieder anfangen (wird so gemacht bei Neueinstellungen) und ist somit ja schlechter gestellt als ihre Kollegen. Kann der BR dem Gehalt wiedersprechen? Und wenn ja, nach welchen Grundlagen?
Grüße und danke
Community-Antworten (6)
15.07.2020 um 11:04 Uhr
Wo siehst Du hier eine Schlechterstellung?
"Das Gehalt ihrer Kollegen wurde auch dementsprechend auf die jeweilige Erastufe angehoben (Schrittweise)."
Wenn das bei den Kollegen schrittweise erfolgte, wieso erwartet man in diesem Fall direkt 100%?
15.07.2020 um 11:21 Uhr
Weil ihre Kollegen bei 100% (durch die Anpassung der letzten beiden Jahre) bereits liegen.
15.07.2020 um 11:29 Uhr
Hier müsste man wohl den genauen Wortlaut wissen wie die Anhebung nieder geschrieben ist.
15.07.2020 um 11:53 Uhr
"Weil ihre Kollegen bei 100% (durch die Anpassung der letzten beiden Jahre) bereits liegen."
Die haben aber jahrelang keine 100% gehabt ... ;-)))
15.07.2020 um 14:58 Uhr
Genau, jahrelang AUCH keine 100% gehabt
16.07.2020 um 06:23 Uhr
Wenn jemand aus der Elternzeit kommt, ist das keine Neuanstellung. Das Arbeitsverhältnis war ja nicht beendet. Deshalb ist das Argument des Arbeitgebers falsch. Wenn sich in dem Bereich viel verändert hat und die Kollegin noch nicht zu 100% einsetzbar ist, könnte man über eine Art " Anlehrn- und Orientierungszeit" sprechen. Das müssen aus meiner Sicht aber schon große Unterschiede zu früher sein. Ansonsten muss die Kollegin das gleiche Gehalt bekommen wie vergleichbare Kollegen.
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