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Rückkehr aus Elternzeit

S
starter
Jan 2018 bearbeitet

Rückkehr aus Elternzeit

Wie wird die Rückkehr einer Kollegin nach 3-jähriger Elternzeit gehandhabt? Muss der BR bei Besetzung der Stelle gefragt werden?

Die Stelle wird jetzt nach 2 Jahren wieder neu besetzt, vorher bestand kein Bedarf, diese Stelle zu besetzen.

Ergänzung zu den bisherigen Antworten: ist die Rückkehr wie eine Neueinstellung zu sehen? Wir beziehen uns also auf §99 BetrVG?

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Community-Antworten (5)

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Saxonia

02.10.2010 um 01:38 Uhr

Hallo, Starter -

die Rückkehr aus der Elternzeit muß beim BR als personelle Einzelmaßnahme angehört werden. Genauso ist es, wenn jemand während der Elternzeit arbeitet.

Wir haben uns mit dem Arbeitgeber darauf geeinigt, daß er uns in den o.g. Fällen lediglich eine Information gibt, weil wir sowohl mit dem Zurückkommen der MitarbeiterInnen als auch mit deren Tätigkeit während der Elternzeit kein Problem haben.

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht ganz. Meinst Du, daß die Stelle einer in Elternzeit befindlichen Kollegin vorübergehend befristet mit jemand anders besetzt werden soll? Das ist auszuschreiben und bei Euch wie jede personelle Einzelmaßnahme anzuhören. Ihr dürft nur zustimmen, wenn die Einstellung für die Zeit der Elternzeit befristet ist.

Schöne Grüße von Saxonia

R
Raabe

02.10.2010 um 02:33 Uhr

Saxonia

die Rückkehr aus der Elternzeit muß beim BR als personelle Einzelmaßnahme angehört werden

kannst du dafür bitte eine Quelle angeben!

R
rainerw

02.10.2010 um 03:24 Uhr

@Raabe Eine persomelle Einzelmaßnahme wäre dann erforderlich wenn eine Versetzung der MA vorliegen würde. In erster Linie hat die MA aber einen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz. Auch eine Änderungskündigung wäre möglich.

R
Raabe

02.10.2010 um 12:16 Uhr

die Rückkehr aus der Elternzeit muß beim BR als personelle Einzelmaßnahme angehört werden

Dafür muß es eine Anhörung geben? Zeig mir wo das niedergeschrieben wurde.

M
Mainpower

02.10.2010 um 12:49 Uhr

Hallo, die MA hat anspruch auf einen Arbeitsplatz, es muss nicht zwingend der Alte sein.

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