Erstellt am 21.10.2010 um 11:09 Uhr von kadett
Hallo birwein,
Was im Tarifvertrag geregelt ist, kann nicht Gegenstand einer BV sein. Außer es ist eine Öffnungsklausel im TV (vgl. §77 Abs.3 BetrVG).
Wenn es eine solche Öffnungsklausel in Eurem TV gibt, könnt Ihr natürlich mit dem AG eine BV abschließen.
MfG
Kadett
Erstellt am 21.10.2010 um 12:00 Uhr von wölfchen
@kadett
. . . hier geht es um das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD und um dieses auszahlen zu können, wurde in ebenjenem § 18 festgelgt, dass dazu die Betriebsparteien eine Vereinbarung abschließen müssen. Damit sollte Druck gemacht werden (seitens der Arbeitgeber) dass die von ihnen geforderte Leistungsorientierung nicht im Sande verläuft. Doch dieser Prozess gestaltet sich sehr schwierig . . .
@birwein,
die von Dir dargestellte Regelung habe ich noch nicht gehört, oder gelesen und bekomme doch regelmäßig postings von ver.di. Das wären dann wohl auch die richtigen, an die man diese Frage stellen sollte, oder? ;-)
Erstellt am 21.10.2010 um 12:40 Uhr von Lotte
Birwein,
schau mal hier: http://www.gew.de/Leistungsentgelt_im_TVoeD_Jetzt_Ansprueche.html
Da ich nichts Gegenteiliges gelesen und gehört habe, gehe ich davon aus, dass Gleiches auch für 2010 gilt.
Ein Aktuelles Urteil (allerdings bezogen auf 2007) könnte auch für Dich interessant sein: BAG Urteil vom 23.09.2010 - 6 AZR 338/09
Erstellt am 21.10.2010 um 14:39 Uhr von birwein
Hallo Wölfchen,
danke für die Erklärung für kadett, der hat halt den TVöD ned kennt.
in den Rundschreiben des KAV (C 3-2010) war das Leistungsentgelt Inhalt, darauf bezieht sich unser AG. Wir haben halt ne BV dazu, im besonderen Teil Krankenhäuser des TVöD's ist vereinbart, dass für 2010 kein Geld ausgeschüttet wird, es sei denn es besteht eine BV. werd mich dann aber auch noch bei der Gewerkschaft erkundigen