Erstellt am 12.02.2009 um 14:28 Uhr von Nemeth
Hallo Stefan1966
der AG kann eine sogenannte Tarifanrechnung machen - das unterliegt nicht dem MBR des BR, solange er es für alle MA anwendet.
Wenn er mit Euch spricht und auch noch anbietet für 2 Jahre auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten bzw. eine Arbeitsplatzgarantie gibt, solltet Ihr, wie Du auch schreibst, eine BV mit ihm aushandeln.
Wir hatten im Laufe der letzten 20 Jahre dreimal diese Situation. Einmal mit BV. Die ist aber recht betagt und beinhaltete viele auf unser Unternehmen zugeschnittene Besonderheiten, so dass sie Dir nicht helfen würde. Aber es gibt hier sicher Kollegen/Innen die Dir dazu helfen können.
Erstellt am 12.02.2009 um 14:36 Uhr von paula
es stellt sich die Frage inwieweit man hier eine BV mit dem BR schließen kann. eigentlich ist das eine typische Frage für Gespräche zwischen AG und Gewerkschaft außer der TV hat eine entsprechende Öffnungsklausel
Erstellt am 12.02.2009 um 14:43 Uhr von Kölner
@Nemeth
Bloss keine Tipps in dieser Richtung.
@Stefan1966
Die Gewerkschaft ist genau der richtige Ansprechpartner. Bitte nicht immer dem Jammern der GF glauben schenken. Wenn es wirklich an 100 TEUR liegt, dann sind die zwei Jahre Beschäftigungssicherung auch nicht sicher.
Erstellt am 12.02.2009 um 14:46 Uhr von stefan66
der TV hat eine entsprechende Öffnugsklausel
Erstellt am 12.02.2009 um 14:50 Uhr von Kölner
@stefan66
Ja und? Es bleibt dabei: Was sagt die Gewerkschaft?
Auch würde ich die Zahlen mal prüfen. WA?
Erstellt am 12.02.2009 um 15:05 Uhr von docpille
@stefan66
100.000€,ist keine kleine Summe bei 3,2%.
Da muesst ihr ja schon ein paar mehr Hundert MA haben.Und da soll dieser Betrag ins gewicht fallen,kann ich mir nicht vorstellen.
Erstellt am 12.02.2009 um 15:36 Uhr von Alessio
Hallo Stefan 1966
BR und AG allein können die 3,3% Tariferhöhung (ab 1.4.09 Hessen) nicht ausser Kraft setzen, es müßen alle vier parteien zustimmen (Gewerkschaft - Arbeitgeberverband - Arbeitgeber - Betriebsrat), falls ihr zum Bezirk Gießen-Wiesbaden gehört empfehle ich euren AG sich an den Bezirksleiter GI-WI zu wenden, da sich dieser sehr zum wohle des AG einigt. :-)
Erstellt am 12.02.2009 um 17:15 Uhr von sbv
Der Wirtschaftsausschuss sollte eigentlich in der Lage sein, zu sagen, ob betriebsbedingte Kündigungen drohen und ob eine 3,2 % Lohnerhöhung die Situation beeinflusst.
Dazu ist der WA schließlich da, damit er den Betriebsrat informiert.
Erstellt am 12.02.2009 um 19:25 Uhr von kriegsrat
schon mal darüber nachgedacht:
zusätzlich zum sog. "burda-urteil" wäre noch zu beachten
ohne miteinbeziehung bzw. vereinbarung mit dem zuständigen sozialversicherungsträger droht eine strafbarkeit gem. § 266a StGB
maßgeblich für die höhe der sozialversicherungsbeiträge ist nicht die an den arbeitnehmer tatsächlich gezahlte vergütung,sondern der bestehende rechtliche anspruch in voller höhe (BSG vom 14.07.2004 NZS 2005 S.538f
zudem ist die persönliche haftung des nicht ordnungsgemäß abführenden organs möglich, da 266a StGB als schutzgesetz im sinne des § 823 Abs2 BGB gilt
(BGH vom 18.04.2005)