Hallo Forum,

der TvÖD (§18 VKA) regelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Leistungsentgelt in unserem Unternehmen. Mir erschließt sich allerdings nicht, ob eine Bemessung der Höhe des Leistungsentgelts für den jeweiligen MA zwingend durch ein Leistungsbewertungsinstrument erfolgen muss. Ist es hier auch möglich das "Gießkannenprinzip" anzuwenden, weil im Bereich Pädagogik/ Kinderbetreung Leistung kaum messbar ist.
Danke für, wie immer, hilfreiche und sachliche Antworten