Leistungsentgelt (TvÖD)
Hallo Forum,
der TvÖD (§18 VKA) regelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Leistungsentgelt in unserem Unternehmen. Mir erschließt sich allerdings nicht, ob eine Bemessung der Höhe des Leistungsentgelts für den jeweiligen MA zwingend durch ein Leistungsbewertungsinstrument erfolgen muss. Ist es hier auch möglich das "Gießkannenprinzip" anzuwenden, weil im Bereich Pädagogik/ Kinderbetreung Leistung kaum messbar ist. Danke für, wie immer, hilfreiche und sachliche Antworten
Community-Antworten (7)
27.05.2011 um 16:56 Uhr
Wennman es vernünftig macht, dann ist auch im Kinder- und Jugendbereich eine Leistungsmessung möglich.
29.05.2011 um 02:08 Uhr
Meine Zustimmung. Kostet bischen Zeit, aber "Wennman es vernünftig macht, dann ist auch im Kinder- und Jugendbereich eine Leistungsmessung möglich." Bei uns hat sich GF, Teamleiter und BR zusammengesetzt, eine "Moderatorin" eingeladen, und nach ca 6 "Beratungstagen" haben wir ein alle zufrieden stellendes Instrument entwickelt. Ich finde es wichtig, das sich auch in unserem Bereich Leistung lohnt!
29.05.2011 um 15:08 Uhr
mcfly Das Gießkannenprinzip ist explizit ausgeschlossen worden, da ja Leistung bewertet werden soll:-)
29.05.2011 um 23:57 Uhr
@Isabeaux Woraus liest Du, dass das Gießkannenprinzip ausgeschlossen worden ist?
30.05.2011 um 09:01 Uhr
http://www.poemconsult.de/tvoedbrief_giesskannen.pdf
Noch immer drehen sich die Diskussionen um volle oder halb volle Gießkannen. Endlich gibt es hierzu ein deutliches und ausführlich begründetes Gerichtsurteil, nach dem die volle Ausschüttung des Leistungsentgelts per Gießkanne tarifvertragswidrig ist, vgl. AG Wuppertal 2Ca 1911/10 vom 22. 09.2010.
30.05.2011 um 09:26 Uhr
@Isabeaux Demnach - gerade nach dem von Dir benannten Urteilen - IST es möglich (wenigstens im Folgejahr und wenn die Betriebsparteien das verabreden) per Gießkanne auszuschütten.
30.05.2011 um 14:56 Uhr
Aber nicht alles;-)
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