Erstellt am 21.08.2008 um 21:39 Uhr von wölfchen
Hallo loluss,
die Thematik lässt sich nicht so einfach darstellen, deswegen wirst Du auch kaum einen vernünftigen Link dazu finden, der Dir wirklich auf die Sprünge hilft. Wir hatten damals bei der Umstellung auf TVöD volle 3 Tage Schulung über die Thematik und trotzdem blicke ich bei einigen Sachen bis heute noch nicht voll durch. Mein Tipp: setz Dich einfach mal mit der Gewerkschaft in Verbindung - und vielleicht können die Euch ein Inhouse- Seminar vermitteln!
Erstellt am 22.08.2008 um 18:12 Uhr von nicoline
@ loluss
im Krankenhaus, in der Pflege wird nach wie vor über die Anlage 1b des BAT eingruppiert und dann mit dem gesamten Eingruppierungsverlauf (z.B. KR II mit Aufstieg nach III und IV, das sind KPH) in die KR Anwendungstabelle des TVöD übergeleitet, da es noch keine neue Entgeltordnung gibt. Auch zu Zeiten des BAT gab es keine für alle Beschäftigten passenden Tätigkeitsmerkmale. Dort stand/steht in den jeweiligen Fallgruppen der Vergütungsgruppen: Arzthelferin.....mit entsprechender Tätigkeit oder Arzthelferin..... mit schwierigen Tätigkeiten, wobei die schwierigen Tätigkeiten dann in einer Protokollnotiz näher benannt wurden. Wenn man Eingruppierungen auf Richtigkeit überprüfen will, muß man immer noch den BAT wälzen und sich mit dem einigermaßen auskennen, gibt keinen anderen Weg :-((