Erstellt am 19.10.2010 um 14:36 Uhr von wölfchen
. . . dieser Unsinn geistert in einigen Firmen tatsächlich immer noch herum, dass man "wenigstens erst mal einen Tag gearbeitet haben muss, ehe man den Urlaub antritt". Da kann man nur fragen, wo denn das steht! Nämlich nirgends! Das einzige, was durchaus auch Sinn macht wäre, dass man sich nach Beendigung der AU im Betrieb meldet, kundtut, dass man wieder arbeitsfähig ist und nun erst mal den geplanten Erholungsurlaub nimmt. Dann kann sich der Arbeitgeber nämlich darauf einstellen, dass ich nach dem EU wieder arbeiten komme. Das verlangt eigentlich schon die gegenseitige Fairness. Und wo eine solche nicht vorhanden ist, könnte man über eine BV nachdenken.
Ein MA, der Langzeitkrank ist, sollte vor Reiseantritt die Zustimmung des behandelnden Arztes und die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Eine Info an den Arbeitgeber ist in diesem Fall nicht zwingend notwendig, aber auch nicht schädlich, da man für die Zeit nicht seinem Direktionsrecht unterliegt und er auch keine Zahlungen leistet. Bei Urlaub im Inland macht das in der Regel keine Probleme, wenn man nicht gerade einen Kletterurlaub plant. Mit Urlaub im Ausland - da kräuseln sich meist die Nasen der zuständigen Bearbeiter der Krankenkassen . . .