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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankheit vor Urlaubsantritt

A
aragon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Noch ein Problem. Die Geschäftsführung hat ein Problem mit Urlaubsantritten direkt nach dem Krankenstand. Kann die GF von Mitarbeitern verlangen erst wieder gesund zum Dienst zu erscheinen bevor er in Urlaub fährt? Das kommt mir doch ziemlich komisch vor. Wie ist es eigentlich mit einem Mitarbeiter der schon länger Krank ist (also nicht mehr in der Lohnfortzahlung z.B. wegen einer Schulteroperation 2-4 Monate krank) darf ein solcher Mitarbeiter eine Reiseantreten?

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

19.10.2010 um 16:36 Uhr

. . . dieser Unsinn geistert in einigen Firmen tatsächlich immer noch herum, dass man "wenigstens erst mal einen Tag gearbeitet haben muss, ehe man den Urlaub antritt". Da kann man nur fragen, wo denn das steht! Nämlich nirgends! Das einzige, was durchaus auch Sinn macht wäre, dass man sich nach Beendigung der AU im Betrieb meldet, kundtut, dass man wieder arbeitsfähig ist und nun erst mal den geplanten Erholungsurlaub nimmt. Dann kann sich der Arbeitgeber nämlich darauf einstellen, dass ich nach dem EU wieder arbeiten komme. Das verlangt eigentlich schon die gegenseitige Fairness. Und wo eine solche nicht vorhanden ist, könnte man über eine BV nachdenken.

Ein MA, der Langzeitkrank ist, sollte vor Reiseantritt die Zustimmung des behandelnden Arztes und die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Eine Info an den Arbeitgeber ist in diesem Fall nicht zwingend notwendig, aber auch nicht schädlich, da man für die Zeit nicht seinem Direktionsrecht unterliegt und er auch keine Zahlungen leistet. Bei Urlaub im Inland macht das in der Regel keine Probleme, wenn man nicht gerade einen Kletterurlaub plant. Mit Urlaub im Ausland - da kräuseln sich meist die Nasen der zuständigen Bearbeiter der Krankenkassen . . .

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