Kurzarbeit und Krankheit
Folgender Sachverhalt:
Wir machen in unserer Abteilung 30 Stunden Kurzarbeit. (Kurzarbeit ist bis Ende des Jahres angemeldet) Diese gehen am Monatsanfang in eine grobe Planung. Werden aber auch oft spontan verschoben.
Nun war ich zwecks einer OP eine Woche im Krankenstand. Genau in der Woche wo in der Regel über die Kurzarbeitstage geredet wird.
Ohne eine aktuelle Kurzarbeitszeit Planung (außer die 30 Stunden irgendwannim Monat Oktober) wurde mir meine Krankzeit als Kurzarbeit abgerechnet.
Ist dies so rechtens?
Community-Antworten (14)
05.10.2020 um 15:05 Uhr
gibt es einen BR?
05.10.2020 um 15:20 Uhr
Ja den gibt es.
05.10.2020 um 15:35 Uhr
Zunächst würde ich mich mal an den wenden. Der sollte ja die grobe Planung erhalten haben und kann das mal mit den Tagen der OP abgleichen. So ganz sauber klingt das für mich nicht.
05.10.2020 um 15:48 Uhr
Der BR hat keine Einsicht über die Planung der Kurzarbeitstage! Diese machen wir in der Abteilung spontan so wie uns das passt. Wir sind zu 3. In der Abteilung.
05.10.2020 um 16:04 Uhr
Trotzdem wird der BR ja wissen, was in der BV zur Kurzarbeit steht und wie sie sich die Umsetzung vorgestellt haben.
05.10.2020 um 16:22 Uhr
"Diese machen wir in der Abteilung spontan so wie uns das passt."
Und wer hat dann die OP-Woche als KA geplant?
05.10.2020 um 16:23 Uhr
Ja eben niemand!
05.10.2020 um 16:37 Uhr
naja ... die Abrechnung als KA muss ja irgendwoher kommen ....
05.10.2020 um 16:42 Uhr
Ja aus der Buchhaltung. Und die bekommt die Info wann wir Kurzarbeit machen von uns!
05.10.2020 um 16:47 Uhr
also muss die Info dann ja aus Ihrer 3er Truppe gekommen sein, oder?
05.10.2020 um 16:54 Uhr
"also muss die Info dann ja aus Ihrer 3er Truppe gekommen sein, oder? "
Kann sein, muss aber nicht. Hat aber doch mit dem Sachverhalt absolut nichts zu tun!?
Es war keine Kurzarbeit geplant in diesem Zeitraum aber mir wurde es aber als Kurzarbeit abgerechnet, bzw bei der kommenden Abrechnung.
05.10.2020 um 17:04 Uhr
Also dann sollten Sie wirklich einmal mit dem BR über das Thema reden. Ob der Einsicht in die Planung hat oder nicht ist irrelevant. Der BR müsste jedenfalls Einblick in die hoffentlich abgeschlossene BV haben. Ansonsten kann der beim Thema hoffentlich beraten. Sollte dabei nichts herumkommen, mit der Buchhaltung reden. Und wenn das alle in Ordnung finden, kann man sich überlegen, ob man sich an einen Anwalt wendet.
05.10.2020 um 17:05 Uhr
ok werde ich machen. danke für die vielen Antworten.
06.10.2020 um 12:44 Uhr
Hallo Inortis, wann ist die Kurzarbeit von der GF angemeldet und ist diese auch vom Arbeitsamt genehmigt. Wenn diese, schon vor deiner OP angemeldet und bis zum Jahresende genehmigt, fällt deine OP in die Kurzarbeit. Aber euer Betriebsrat wird es dir bestimmt genau erklären.
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