Urlaubsverweigerung nach Krankheit oder auch Urlaubsantritt nach Krankheit ??
Guten Morgen,
gibt es rechtliche Grundlagen zu dem Thema Urlaubsantritt nach Krankheit oder aber Texte die dem Arbeitgeber ermöglichen eine Urlaubsverweigerung auszusprechen.
Speziell ist es so das ich wissen muß ob ein kranker Kollege ansatzlos in seinen Urlaub gehen darf ? Aus anderen Quellen meine ich auch das Meinungsbild erkannt zu haben das man erst einen Arbeitstag/Schicht abgeleistet haben muss um Urlaub antreten zu dürfen. Leider sind dies ales nur wenn und aber oder irgendwelche Aussagen die nicht begründet sind. Für rasche Hilfe wäre ich dankbar
Gruß Sukram
Community-Antworten (3)
04.06.2007 um 12:29 Uhr
Guten Morgen Sukram,
eine Regelung, dass nach einer Krankheit nicht sofort der Urlaub angetreten werden darf, gibt es einfach nicht.
Eine relativ gut geführte Begründung g findest Du hier: http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2006/06061407.html
04.06.2007 um 13:08 Uhr
Ist der Urlaub bereits genehmigt, kann er vom Arbeitgeber nicht mehr widerrufen werden. Ein Anwalt hilft hier bestimmt weiter.
04.06.2007 um 13:11 Uhr
Hallo Sukram,
§ 7 Abs. 1 Satz 2 BUrlG " Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt."
MfG Angi 1
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