Erstellt am 22.10.2008 um 10:37 Uhr von rolfo2
Nacht er das nur bei den anderen Mitarbeitern, beim BR nicht?
Weist ihn auf die gesetzliche Grundlage hin. Und nehmt euer Recht nach "§ 80 BetrVG" war:
Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
Unterlassungsklage beim AG einreichen. Nehmt euch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Erstellt am 22.10.2008 um 11:16 Uhr von pirat
@stube,
das Verhalten des AG ist rechtswidrig...nach dem EntgF ist er zur Leistung verplichtet und es gibt keine rechtliche Möglichkeit den Urlaub wegen krankheitsbedingter Fehltage zu kürzen....
Erstellt am 22.10.2008 um 11:22 Uhr von ridgeback
@all,
nur wenn die MA dies nicht vor Gericht bestätigen.......wo kein Käger da kein Richter..
Erstellt am 22.10.2008 um 11:47 Uhr von w-j-l
Ridgeback,
hier geht es um kollektive Aspekte, wenn der AG das generell tut.
Vielleicht muss man dazu einen Umweg gehen.
Ich würde beim AG unter Verweis auf das möglicherweise rechtswidrige Verhalten die Information verlangen, bei welchen ANn er wieviele Tag an Krankheit in Urlaub gewandelt hat. Rechtsgrundlage: §80 BetrVG und §3 EntgFG.
Kommt er dem Informationsverlangen nicht nach, hat der BR die Handhabe, ein Beschlussverfahren zur Durchsetzung seiner Informationsrechte einzuleiten. Gleichzeitig könnte man auch ein Verfahren nach § 23 (3) BetrVG einleiten.
Das hilft zwar im konkreten Falle nicht unmittelbar weiter, doch wird damit zumindest mal der Sachverhalt gerichtsnotorisch. Man könnte es darauf ankommen lassen, ob dem AG so lieb ist, dass er es darauf ankommen läßt.
Erstellt am 22.10.2008 um 12:09 Uhr von ridgeback
@w-j-l,
die rechtliche Seite ist mir bekannt, nur ich hab ich meine Zweifel, da dieser Rechtsmissbrauch von keinem bestätigt wird.
Erstellt am 22.10.2008 um 12:44 Uhr von stube
Hallo nochmal,
danke für die schnellen Antworten.
Ich werde das im BR mal vorlegen.
Aber auch ich habe Bedenken bei einer Unterlassungsklage ohne Zeugen.
Erstellt am 22.10.2008 um 13:13 Uhr von wölfchen
Fazit:
der Klügere gibt nach, so lange, bis er der Dumme ist ;-)
Erstellt am 22.10.2008 um 15:05 Uhr von w-j-l
stube,
Dau brauchst doch da keine Zeugen für das wandeln von Krank in Urlaub.
Ihr behauptet dem AG gegenüber, dass euch das bekannt ist, und verlangt unter Berufung auf die genannten gesetzlichen Grundlagen die Info vom Arbeitgeber. Wenn er nicht antwortet, klagt ihr die Info ein.
Bei Beschlussverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Da muss der AG dann auf Verlangen des Gerichts Unterlagen vorlegen. Z.B. nur: wer hatte wann Urlaub.
Das ganze wird dann abgeglichen mit den Aussagen, wann wer krank war.
Ich wäre gespannt, ob AG und AN auf die jeweiligen Fragen vor Gericht lügen, oder falsche Unterlagen vorlegen.
Es würde ja dann an keiner Stelle gefragt, ob der AG Krank in Urlaub gewandelt hat.
Das würde das Gericht aufgrund der einzelnen Sachverhalte alleine erkennen.