Erstellt am 03.03.2017 um 00:33 Uhr von Pjöööng
Bei Krankheit gilt das Lohnausfallprinzip: Der AN ist so zu stellen wie er gestellt gewesen wäre wenn er nicht erkrankt gewesen wäre.
Erstellt am 03.03.2017 um 07:19 Uhr von ickederdicke
Bei AU werden nur die Stunden gerechnet welche im Arbeitsvertrag stehen . Überstunden werden hierbei nie berücksichtigt. Ein Stundenabbau ist erst nach Genesung möglich.
Erstellt am 03.03.2017 um 08:09 Uhr von KleineHexe
pjöööng und ickedicke...
als Entschuldigung für eure Antwort nehme ich mal an, dass ihr zu müde wart.
KlausL
imho rutscht der Mitarbeiter dann genauso ins Minus als wenn er nicht erkrankt wäre.
Geplanter Stundenabbau ist geplanter Stundenabbau unabhängig davon ob der Mitarbeiter 100 Plus- oder 100 Minusstunden hat.
Kleine Hexe
Erstellt am 03.03.2017 um 08:37 Uhr von ickederdicke
@KlausL:
LAG Rheinland-Pfalz: Arbeitszeitkonto mit der Möglichkeit von Minusstunden nur mit dem OK des Arbeitnehmers.
https:www.hensche.de/Minusstunden_Arbeitszeitkonto_keine_Minusstunden_ohne_Vereinbarung_eines_Arbeitszeitkontos_Minusstunde_LAG_Rheinland-Pfalz_3Sa493-11-u.html
Ist dies bei euch so ?
Wenn BR vorhanden, gibt es eine BV dazu ?
Erstellt am 03.03.2017 um 09:19 Uhr von Tulpe
Es ist doch ganz einfach, zB.
Geplant MO, DI, MI je 2 Überstunden die DO und FR abgefeiert werden. Mitarbeiter wird Krank.
1. Krank zählt wie gearbeitet dann auch Überstunden und Minusstunden.
2. Du kannst im Krank kein Plus und dann auch keine Minusstunden machen. Normale Stunden.
Raussuchen Überstunden Nein aber Minustunden Ja, geht nicht.
Erstellt am 03.03.2017 um 09:40 Uhr von moreno
Na es gibt doch bestimmt eine Betriebsvereinbarung zu diesem Stundenkonto! Und solange wir nicht wissen was da drin steht stochern wir nur im Dunkeln.
Erstellt am 03.03.2017 um 10:16 Uhr von Pjöööng
Zitat (KleineHexe):
"pjöööng und ......
als Entschuldigung für eure Antwort nehme ich mal an, dass ihr zu müde wart."
Du wirst mir sicherlich auch noch verraten, wofür es bei emeiner Antwort etwas zu enstchuuldigen gibt.
@Tulpe.
was Du als "ganz einfach" bezeichnest erschließt sich mir auch nach mehrmaligem Lesen nicht.
@moreno:
Besser am einen Blick in die §§ 4 (4) und 12 Entgeltfortzahlungsgesetz werfen.
Erstellt am 03.03.2017 um 13:12 Uhr von KlausL
Hallo zusammen,
Toll das soviele versuchen zu helfen. Danke dafür
Es existiert eine Bv die der GL mit Abspache des jeweiligen Kollegen einen Spielraum von 30+/- Stunden gibt. Mehr ist dort nicht geregelt. Wir haben eine Einsatzvorrausplanung die sich der Saison anpasst. Arbeitszeit von 6-8,5 Stunden täglich.
Mir ist klar das bei geplantem Übertstundenabbau, im falle der Krankheit die Stunden gestrichen werden.Jedoch in diesem Fall würde der Mitarbeitern den Minusbereich rutschen. Das heisst er müsste ja ggf die Stunden reinarbeiten um das Stundenkonto wieder auszugleichen. Ich denke die Stunden fallen nur weg wenn eben Plusstunden existieren. Ist das richtig?Wo kann ich da was nachlesesen? Habt ihr das irgendwo in einer BV geregelt?
Danke Klaus
Erstellt am 03.03.2017 um 13:34 Uhr von celestro
"Jedoch in diesem Fall würde der Mitarbeitern den Minusbereich rutschen. Das heisst er müsste ja ggf die Stunden reinarbeiten um das Stundenkonto wieder auszugleichen. Ich denke die Stunden fallen nur weg wenn eben Plusstunden existieren. Ist das richtig?"
Warum sollten die Stunden nur dann weg fallen, wenn Plusstunden existieren ? Nehmen wir einmal an, ein MA hätte genug Plusstunden, ein anderer aber nicht. Sollen also bei dem Einen die Stunden wegfallen, bei dem Anderen aber nicht ? Wohl eher nicht ...
Es kommt natürlich ein bißchen auf die Regelungen an. Denn wieso sollte ein AN für den Stundenabbau eingeteilt werden, wenn er gar nicht genug Stunden hat ?
Wobei sich natürlich ein wenig die Frage stellt ... ist das ein reines Plus-Konto ?
Denn die Aussage: "einen Spielraum von 30+/- Stunden" ist für mich nicht eindeutig genug. Ist es ein Konto, welches von - 30 bis +30 h geht ? Dann kann man eben auch ins Minus gehen. Bei einem reinen "Pluskonto" dürfte ein AN nur zu einem Abbau eingeteilt werden, der seinen vorhandenen Stunden entspricht.
Erstellt am 03.03.2017 um 13:35 Uhr von Pjöööng
Wenn überhaupt ist doch die Frage, warum hier "StundenABBAU" geplant ist wenn es überhaupt keine Stunden gibt, die abzubauen sind?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist eindeutig: "Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ..."
Der Arbeitnehmer wird hier nicht an seiner Arbeitsleistung verhindert, weil er keine Arbeitsleistung zu erbringen hat. Also besteht auch kein Anspruch auf Besserstellung. Er war 0 Stunden geplant und hat 0 Stunden gearbeitet.
Erstellt am 03.03.2017 um 15:28 Uhr von gironimo
Sehe ich auch so.
Vielleicht sollte der BR sich Gedanken darüber machen, ob man durch konkrete Angaben in der BV für mehr Klarheit sorgen kann
Erstellt am 06.03.2017 um 12:58 Uhr von Tulpe
Krank im Zeitkonto
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
(BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)