Wir haben demnächst unsere erste Präsenz-Betriebsversammlung und zwar in angemieteten externen Räumlichkeiten. Allerdings wird es sehr aufwendig, bei fünf Niederlassungen und teilweise bis zu ca. 300 MA pro Location, diese vor Ort nachweisbar zu testen.
Daher dachten wir, wer möchte kann uns einen Impf -oder Genesenennachweis zeigen oder sich testen lassen. Dadurch minimieren wir die Anzahl der Tests und den zeitlichen Aufwand dafür voraussichtlich erheblich. Der entsprechende Nachweis kommt mittels eines Kreuzes auf unsere Anwesenheitsliste. Somit ist im Nachgang unbekannt wer was vorgezeigt hat.

Wie seht Ihr das oder hat jemand eine Idee, ob das so datenschutzrechtlich in Ordnung ist?