"Freiwilliges 3 G" bei Betriebsversammlung
Wir haben demnächst unsere erste Präsenz-Betriebsversammlung und zwar in angemieteten externen Räumlichkeiten. Allerdings wird es sehr aufwendig, bei fünf Niederlassungen und teilweise bis zu ca. 300 MA pro Location, diese vor Ort nachweisbar zu testen. Daher dachten wir, wer möchte kann uns einen Impf -oder Genesenennachweis zeigen oder sich testen lassen. Dadurch minimieren wir die Anzahl der Tests und den zeitlichen Aufwand dafür voraussichtlich erheblich. Der entsprechende Nachweis kommt mittels eines Kreuzes auf unsere Anwesenheitsliste. Somit ist im Nachgang unbekannt wer was vorgezeigt hat.
Wie seht Ihr das oder hat jemand eine Idee, ob das so datenschutzrechtlich in Ordnung ist?
Community-Antworten (6)
27.09.2021 um 18:02 Uhr
sehe da kein Problem ...
30.09.2021 um 13:26 Uhr
Verstehe ich das richtig, dass ihr immer ein Kreuz macht, egal ob eines der 3G-Regel erfüllt ist? Dann wäre das O.K. Wobei derjenige, der das Kreuz macht immer noch erfährt was der einzelne Kollege oder Kollegin angibt. Schwierig.....
30.09.2021 um 13:39 Uhr
"Wobei derjenige, der das Kreuz macht immer noch erfährt was der einzelne Kollege oder Kollegin angibt. Schwierig....."
Warum? Du musst ja selbst im Schnellrestaurant den Nachweis vorzeigen (wenn Du vor Ort essen möchtest). Da kräht auch kein Hahn nach.
30.09.2021 um 15:16 Uhr
Ja das ist richtig, allerdings, ist der der das Kreuz macht ein BR-Mitglied.
30.09.2021 um 16:36 Uhr
"allerdings, ist der der das Kreuz macht ein BR-Mitglied."
also jemand, der ständig mit sensiblen Daten von MA umgeht. Wo ist dann genau das Problem?
P.S. Habt Ihr einen Datenschutzbeauftragten, den Du mal um Rat fragen könntest?
30.09.2021 um 17:29 Uhr
Ja das würde ich als nächstes tun.
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