Erstellt am 08.01.2021 um 18:23 Uhr von Linessi
Hallo,
BR Arbeit ist Arbeitszeit. Zwei Tage freistellen geht nicht. Du musst nur schauen wann deine Sitzung beginnt. Da solltest du darauf achten, dass genug Zeit von der Schicht bis zur Sitzung ist, die Ruhezeit eingehalten wird.(AZG) So auch zur anderen Schicht. Das sollte der AG wissen. Und vor allen musst du dein Schulungsanspruch ausschöpfen.
Erstellt am 08.01.2021 um 20:06 Uhr von UliPK
"Ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten - außerhalb seiner Arbeitszeit - tagsüber an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, ist berechtigt, die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor dem Ende der Schicht einzustellen, wenn nur dadurch eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag gewährleistet ist."
Quelle: https://www.wns-partner.de/blog/neues-urteil-nach-der-nachtschicht-noch-zur-betriebsratssitzung
Das Urteil dazu: BAG, Urteil vom 18. Januar 2017, Az. 7 AZR 224/15
Hier kurz beschrieben: https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/betriebsratssitzung-zwischen-nachtschichten/
Es leitet sich wie Linessi schon richtig geschrieben hat vom § 5 Abs. 1 ArbZG ab.
Erstellt am 10.01.2021 um 00:43 Uhr von Challenger
Der Beitrag von UliPK beantwortet die Frage zutreffend und abschließend.