Noch eine Frage habe Ich, man sagt immer das man für eine ordentliche Einladung eine drei Tagesfrist einhalten soll . Wie sieht das z.b. aus wenn man Freitag einladungen schreibt ,wäre dann der erste Tag der Samstag der zweite der Montag und am Dienstag könnte man eine ordentliche Sitzung halten.
Habe auf einem Seminar gelernt das der Sonntag bei Kündigungsfristen nicht mitgerechnet wird ,verhält es sich auch so bei Einladungen ?