3 Tages Frist zu BR Sitzung
Noch eine Frage habe Ich, man sagt immer das man für eine ordentliche Einladung eine drei Tagesfrist einhalten soll . Wie sieht das z.b. aus wenn man Freitag einladungen schreibt ,wäre dann der erste Tag der Samstag der zweite der Montag und am Dienstag könnte man eine ordentliche Sitzung halten. Habe auf einem Seminar gelernt das der Sonntag bei Kündigungsfristen nicht mitgerechnet wird ,verhält es sich auch so bei Einladungen ?
Community-Antworten (1)
24.05.2010 um 02:28 Uhr
I.d. R. geht man von 3 Werktagen aus. Eine Ladung hat auf jeden Fall so rechtzeitig zu erfolgen das sich ein BRM ordendlich auf die neinzelnen Tagesordungspunkte vorbereiten kann. Die kann der BR selber festlegen, wann eine Ladung Form und Fristgerecht ist. Dies ist immer ein guter Punkt wenn ein Gremium sich eine Geschäftsordung geben will. Gesetzliche Fristen gibt es jedenfalls nicht dafür.
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