Wir planen eine Betriebsversammlung in einen externen Raum außerhalb der Firma.
Laut Verordnung dürfen die Zugangskontrolldaten der Firma nicht für andere zwecke benutzt werden.
Wenn nun aber die Kolleginnen und Kollegen aus der Schicht in die Versammlung kommen ( der Raum ist direkt nebenan) und bei betreten der Firma bereit ihren 3 G Status nachgewiesen haben, müssen sie ihn bei der Versammlung erneut prüfen lassen, oder reicht die Kontrolle die bereits die Firma durchgeführt hat? Die Firma sagt, aus Datenschutzgründen könne man dem BR die Liste nicht geben , aber der BR ist ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Part. Man würde dann nur die Nachweise der Personen verlangen die zusätzlich zur Versammlung erscheinen würden.

Auf der anderen Seite ist die Firma verpflichtet die notwendigen Dinge zur Durchführung einer Betriebsversammlung zu gewährleisten. Ist die Zugangskontrolle dann Angelegenheit des BR oder der Firma?

Im Zweifelsfall müsste man jeden der kommt erneut prüfen, was Zeitaufwendig ist und vermutlich auch dazu führen wird das weniger Leute teilnehmen.

Ein weiterer Punkt ist die 24 Stunden Gültigkeit der Test. Es kann sein, das aufgrund des Testzeitpunktes ein Test noch bei Betreten der Firma Gültigkeit hat, aber einige Stunden später ,wenn die Versammlung ist, nicht mehr. Nun ist es aber unmöglich zwischen Arbeit und Versammlung einen neuen Test zu machen. In der Firma wird die Möglichkeit eines beobachteten Test nicht angeboten.

Wie also kann man das ganze Rechtskonform gestallten?