Erstellt am 25.11.2021 um 08:23 Uhr von Kjarrigan
so mal aus dem Bauch raus.
Der AG ist zur Einhaltung der Corona Verordnung in seiner Arbeitsstätte verantwortlich.
Da der BR bei außerhalb angemieteten Räumen der Veranstalter ist und das Hausrecht hat ist der BR zur Einhaltung der Corona Verordnung zuständig.
Wenn der Vermieter (weil Hotel oder Restaurant) keine Prüfung übernimmt wird es dem BR obliegen diese durchzuführen.
Das die Kollegen früher kommen müssen und evtl. weniger kommen ist halt so.
Wenn der AG nicht mit seiner Liste (und evtl. einer beauftragten Person wenn er die Liste nicht rausgeben will) helfen / unterstützen will dauert die Veranstaltung halt entsprechend länger. Würde ich den AG mal drauf hinweisen, da ja die Versammlung Arbeitszeit ist.
Erstellt am 25.11.2021 um 08:27 Uhr von Andrar
es ist zwar richtig das die Versammlung Arbeitszeit ist, aber die Testzeiten zählen ja nicht zur Arbeitszeit.
Erstellt am 25.11.2021 um 09:54 Uhr von seehas
§ 44 (1) 1. Satz 2: Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten.
Der Test ist in diesem Fall ein Teil der Wegezeit, da er genauso wie der Weg zum Versammlungsort zwingend nötig ist um teilnehmen zu können.
Erstellt am 25.11.2021 um 10:02 Uhr von Dummerhund
Da stimme ich meinen Vorrednern voll zu.
Erstellt am 25.11.2021 um 12:22 Uhr von rsddbr
Die Testzeit ist nicht zwangsläufig Arbeitszeit. Es muss ein Testnachweis vorgelegt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Wie die MA an diesen Testnachweis kommen, ist deren Problem. Klingt hart ist aber im Rahmen der Einführung von 3G am Arbeitsplatz ausreichend oft klargestellt worden.
Das Prüfen der 3G-Nachweise nimmt zwar Zeit in Anspruch, sollte aber durch den BR machbar sein, wenn der AG die Liste partous nicht zur Verfügung stellen möchte.
Erstellt am 25.11.2021 um 18:34 Uhr von AngelaZ.
Wenn der AN zu Beginn der Arbeit einen Testnachweis hatte, dann hat er den doch auch zu Beginn der Versammlung noch oder lassen sich die Kollegen den Nachweis vom AG weg nehmen?
Was reichlich blöd wäre, weil man den ja ggfs. auch noch im ÖPNV auf dem Arbeitweg braucht etc.
Erstellt am 25.11.2021 um 19:04 Uhr von Andrar
Zwei Dinge:
1. Ein Test kann ,wenn es zeitlich schlecht abgestimmt wird, ungültig sein. Es kann sein das er morgens noch gültig ist aber 5 stunden später, wenn Versammlung stattfindet nicht mehr gültig ist. Es ist paradox das man zwar mit Test der nur noch 5 Stunden gültig ist 8 Stunden arbeiten darf, aber nicht an einer Versammlung teilnehmen dürfte wenn dieser erneut geprüft werden muss.
2.Inzwischen habe ich die Information erhalten das der Arbeitgeber diese Kontrolle machen muss, da es sich bei einer Versammlung um eine Betriebliche Veranstaltung handelt, auch wenn sie Außerhalb stattfindet. Das führt dazu ,das der Nachweis zu Arbeitsbeginn noch gültig ist. Dann müssten nur zusätzliche Personen die noch kommen den Nachweis erbringen
Erstellt am 25.11.2021 um 20:24 Uhr von Andrar
@AngelaZ.
Der Ag hat kein Recht darauf Belege einzusammeln. Er kann sie sichten und dokumentieren, aber nicht einsammeln. Er darf die nicht mal fotokopieren.
Er kann sie mit der Cov2 App prüfen . das wars aber auch schon.