Zugangskontrolle 3 G Betriebsversammlung ab 24.11.21
Wir planen eine Betriebsversammlung in einen externen Raum außerhalb der Firma. Laut Verordnung dürfen die Zugangskontrolldaten der Firma nicht für andere zwecke benutzt werden. Wenn nun aber die Kolleginnen und Kollegen aus der Schicht in die Versammlung kommen ( der Raum ist direkt nebenan) und bei betreten der Firma bereit ihren 3 G Status nachgewiesen haben, müssen sie ihn bei der Versammlung erneut prüfen lassen, oder reicht die Kontrolle die bereits die Firma durchgeführt hat? Die Firma sagt, aus Datenschutzgründen könne man dem BR die Liste nicht geben , aber der BR ist ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Part. Man würde dann nur die Nachweise der Personen verlangen die zusätzlich zur Versammlung erscheinen würden.
Auf der anderen Seite ist die Firma verpflichtet die notwendigen Dinge zur Durchführung einer Betriebsversammlung zu gewährleisten. Ist die Zugangskontrolle dann Angelegenheit des BR oder der Firma?
Im Zweifelsfall müsste man jeden der kommt erneut prüfen, was Zeitaufwendig ist und vermutlich auch dazu führen wird das weniger Leute teilnehmen.
Ein weiterer Punkt ist die 24 Stunden Gültigkeit der Test. Es kann sein, das aufgrund des Testzeitpunktes ein Test noch bei Betreten der Firma Gültigkeit hat, aber einige Stunden später ,wenn die Versammlung ist, nicht mehr. Nun ist es aber unmöglich zwischen Arbeit und Versammlung einen neuen Test zu machen. In der Firma wird die Möglichkeit eines beobachteten Test nicht angeboten.
Wie also kann man das ganze Rechtskonform gestallten?
Community-Antworten (8)
25.11.2021 um 09:23 Uhr
so mal aus dem Bauch raus.
Der AG ist zur Einhaltung der Corona Verordnung in seiner Arbeitsstätte verantwortlich.
Da der BR bei außerhalb angemieteten Räumen der Veranstalter ist und das Hausrecht hat ist der BR zur Einhaltung der Corona Verordnung zuständig. Wenn der Vermieter (weil Hotel oder Restaurant) keine Prüfung übernimmt wird es dem BR obliegen diese durchzuführen.
Das die Kollegen früher kommen müssen und evtl. weniger kommen ist halt so.
Wenn der AG nicht mit seiner Liste (und evtl. einer beauftragten Person wenn er die Liste nicht rausgeben will) helfen / unterstützen will dauert die Veranstaltung halt entsprechend länger. Würde ich den AG mal drauf hinweisen, da ja die Versammlung Arbeitszeit ist.
25.11.2021 um 09:27 Uhr
es ist zwar richtig das die Versammlung Arbeitszeit ist, aber die Testzeiten zählen ja nicht zur Arbeitszeit.
25.11.2021 um 10:54 Uhr
§ 44 (1) 1. Satz 2: Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Der Test ist in diesem Fall ein Teil der Wegezeit, da er genauso wie der Weg zum Versammlungsort zwingend nötig ist um teilnehmen zu können.
25.11.2021 um 11:02 Uhr
Da stimme ich meinen Vorrednern voll zu.
25.11.2021 um 13:22 Uhr
Die Testzeit ist nicht zwangsläufig Arbeitszeit. Es muss ein Testnachweis vorgelegt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Wie die MA an diesen Testnachweis kommen, ist deren Problem. Klingt hart ist aber im Rahmen der Einführung von 3G am Arbeitsplatz ausreichend oft klargestellt worden.
Das Prüfen der 3G-Nachweise nimmt zwar Zeit in Anspruch, sollte aber durch den BR machbar sein, wenn der AG die Liste partous nicht zur Verfügung stellen möchte.
25.11.2021 um 19:34 Uhr
Wenn der AN zu Beginn der Arbeit einen Testnachweis hatte, dann hat er den doch auch zu Beginn der Versammlung noch oder lassen sich die Kollegen den Nachweis vom AG weg nehmen? Was reichlich blöd wäre, weil man den ja ggfs. auch noch im ÖPNV auf dem Arbeitweg braucht etc.
25.11.2021 um 20:04 Uhr
Zwei Dinge:
- Ein Test kann ,wenn es zeitlich schlecht abgestimmt wird, ungültig sein. Es kann sein das er morgens noch gültig ist aber 5 stunden später, wenn Versammlung stattfindet nicht mehr gültig ist. Es ist paradox das man zwar mit Test der nur noch 5 Stunden gültig ist 8 Stunden arbeiten darf, aber nicht an einer Versammlung teilnehmen dürfte wenn dieser erneut geprüft werden muss. 2.Inzwischen habe ich die Information erhalten das der Arbeitgeber diese Kontrolle machen muss, da es sich bei einer Versammlung um eine Betriebliche Veranstaltung handelt, auch wenn sie Außerhalb stattfindet. Das führt dazu ,das der Nachweis zu Arbeitsbeginn noch gültig ist. Dann müssten nur zusätzliche Personen die noch kommen den Nachweis erbringen
25.11.2021 um 21:24 Uhr
@AngelaZ. Der Ag hat kein Recht darauf Belege einzusammeln. Er kann sie sichten und dokumentieren, aber nicht einsammeln. Er darf die nicht mal fotokopieren. Er kann sie mit der Cov2 App prüfen . das wars aber auch schon.
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