3 Monate neuer Betriebsrat
So, liebe Kollegen. Die Bilanz nach 3 Monaten im neu gewählten Betriebsrat ist mehr als ernüchternd. Um dies zu verstehen sollte man jedoch die Problematik in der Firma verstehen - siehe nachfolgender link. https://www.betriebsrat.com/br-forum/585898/was-ist-der-erweiterte-kuendigungsschutz-br-wirklich-wert https://www.betriebsrat.com/br-forum/585898/was-ist-der-erweiterte-kuendigungsschutz-br-wirklich-wert
Fast jeden Tag seit der erfolgreichen Wahl gab es Repressalien durch die GL. Mehrmals in der Woche war grundsätz ein spezieller Fachanwalt im Hause u. hat die GL beraten wie man den Mitglieder des BR das Leben zur Hölle macht (in der Tätigkeit als BR-Mitglied u. in der eigendlichen Arbeit). Es hat div. Abmahnunen gegenben, die natürlich zurückgenommen werden mussten. Ich persönlich musste meinen Nachfolger einarbeiten. Meine beiden Kollegen im BR (3er BR) haben bereits gekündigt. Jetzt rückt die Kinder der GL in den BR als Ersatzmitglied nach (sind nur mit Sachbearbeiterarbeitsvertrag ausgestattet). Von der GL spricht eh keiner mehr mit uns. Wir werden nicht mal mehr von den anderen Arbeitnehmer in der Firma gegrüsst, da die GL es erfolgreich geschafft hat alle gegen den BR aufzubringen.
Dazu muss man verstehen, dass die GL in den letzten Wochen fast ausschließlich den gesamten Tag seine Energie gegen den Betriebsrat gerichtet hat - und sie hatte Erfolgt. Die Krönung war dann mündliche Mitteilung an alle AN, dass leider kein Weihnachtsgeld, keine Prämie und auch leider kein steuerfreier Inflationsausgleich bezahlt zum Jahresende bezahlt wurde (das sind mehrere Tausend Euro je Mitarbeiter), da es eine BR gibt. Solange es einen BR geben würde, würden solche freiwilligen Leistungen auch nicht mehr bezahlt werden. Lohn- u. Gehalterhöhungen in diesem Jahr würden auch mit dem Vortbestand des BR gekoppelt. Somit war klar, dass bis auf wenige AN (die noch selbstständig denken können) komplett alle gegen den BR sind.
Wir hatten uns das wirklich anders vorgestellt. Doch da ich jetzt als einiges Gründungsmitglied noch im BR bin und dann im BR auch noch mit der GL kämpfen muss, schwinden meine Kräfte. Ich muss jeden Tag im Rahmen meiner normalen Arbeit kämpfen, bekomme Abmahungen, keiner spricht mehr mit mir und im BR habe ich es dann auch noch mit Vertretern der GL zu tun.
Ja, ich kann somit schon nach 3 Monaten sagen, dass die GL Erfolg hatte. Bis auf ein wenig Unruhe stiften haben wir im BR nicht viel erreichen können, da jedes Ansinnen/Änderung von der GL u. dessen Anwalt sofort angegangen wird.
Natürlich gibt es von Seiten der Gewerkschaft Hilfe und man versucht alles, dass ich durchhalte. Nachdem über Weihnachten 14 Tage Ruhe war, geht es jetzt im neuen Jahr direkt wieder los und ich merke wie meine Kräfte jeden Tag mehr schwinden.
Ich sehe wirklich keine andere Möglichkeit, dass ich das Unternehmen verlasse. Ich habe ernsthaft gedacht, dass mich die GL nicht rausbekommt. Doch sie schafft es.
Ich habe immer noch den Spruch der GL im Ohr. Herr S, ich will dass sie freiwillig kündigen. Ich zahle keinen Cent. Und glauben sie mir, sie werden freiwillig gehen. Und danach werden sie beruflich nie mehr ein Bein auf den Boden bekommen (GL ist bestens vernetzt). Das schlimme ist auch, dass sich die GL nicht mehr von wirtschaftlichen Gesuchtpunkten leiten lässt, sondern Unsummen an Zeit, Geld für Anwälte bereit ist auszugeben, nur damit der BR weg ist.
Aktuell sehe ich keine andere Möglichkeit als sofort freiwillig zu gehen oder krank zu sein.
Community-Antworten (44)
05.01.2023 um 13:11 Uhr
Gesundheit ist das wichtigste auf der Welt. Und wenn die AN die man vertreten möchte einem in den Rücken fallen sind sie es nicht wert ihnen zu helfen. Ich glaube ich würde das Amt abgeben aber weiter arbeiten und ein richtig ,,borstiger" Mitarbeiter werden ;-) Viel Glück!
05.01.2023 um 13:13 Uhr
Was Du hier schilderst ist ein klarer Fall massiver Behinderung der BR'tätigkeit.
Zitat : Natürlich gibt es von Seiten der Gewerkschaft Hilfe und man versucht alles, dass ich durchhalte. Nachdem über Weihnachten 14 Tage Ruhe war, geht es jetzt im neuen Jahr direkt wieder los und ich merke wie meine Kräfte jeden Tag mehr schwinden.
Wie sieht die Hilfe der Gewerkschaft denn aus ? Was hat die GW denn über ihre Durchhalteparolen hinaus bisher getan ?
Ich empfehle Dir, neben der Gewerkschaft auch mit :
Startseite: arbeitsunrecht in deutschland. Blog für aktive ... https://arbeitsunrecht.de Für Demokratie in Wirtschaft & Betrieb. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht e.V. dokumentiert und analysiert seit 2014 Betriebsratsbehinderung und Union Busting in ...
Kontakt aufzunehmen.
05.01.2023 um 13:41 Uhr
Als mein Fachanwalt hat mir ernsthaft geraten kurz- bzw. mittelfristig das Unternehmen freiwillig zu verlassen. Er würde gerne viel u. lange Geld mit meinem Fall verdienen, aber wenn einem der eigene Anwalt schon so einen Ratschlag gibt.
Nur so als Beispiel. Die GL hat im Oktober einen Mitarbeiter nach 2 Jahren entlassen (noch vor konstituierender Sitzung des BR). Die GL hat lieber fast 10k an Anwaltkosten bezalt als dem Mitarbeiter die 5K Abfindung zu zahlen.
Ich habe in meinem Leben noch nicht viele Menschen kennengelernt, die von Grund auf "böse" sind. Aber wenn einem der eigene Anwalt das über die GL bestätigt, dann lässt das schon tief blicken.
Die Kollegen haben auch gesagt bekommen (natürlich will das keine bezeugen, weil sie Angst haben), dass sie keine Sonderbezüge (Weihnachtsgeld, Prämie) bekommen haben, weil sie zur BR-Wahl gegangen sind.
Und alle Kollegen bis auf Zwei sagen eben deutlich, dass ich endlich gehen soll.
05.01.2023 um 13:55 Uhr
Ist natürlich immer eine Sache des Nervenkostüms. Ich persönlich würde da abwarten bis der AG mich kündigen will. Dann würde ich Kündigungsschutzklage einreichen und schauen wie viel ich an Abfindung rausschlagen könnte. Warum willst du diesem AG was schenken. Und das dein Anwalt dabei noch was verdient ist doch nur Recht...ist ja auch kein Sozialamt. Ich würde aber versuchen dem AG das dann so teuer wie möglich zu gestalten. Aber die Arschruhe wie ich hat da halt nicht jeder.
05.01.2023 um 14:14 Uhr
"Das schlimme ist auch, dass sich die GL nicht mehr von wirtschaftlichen Gesuchtpunkten leiten lässt, sondern Unsummen an Zeit, Geld für Anwälte bereit ist auszugeben, nur damit der BR weg ist."
Das wird die GL vermutlich nur solange machen, bis sie zu der Überzeugung gelangt, das es (auch auf Dauer) nicht funktionieren wird (also den BR wieder loszuwerden).
Wer zuerst zuckt, verliert.
P.S. Aber natürlich ist die Gesundheit wichtig und Du solltest sie Dir nicht nachhaltig schädigen.
P.P.S. Kannst Du zum Gegenangriff übergehen? Also Strafanzeige wegen Behinderung der BR-Arbeit stellen?
05.01.2023 um 14:41 Uhr
Zitat ODENO : Natürlich gibt es von Seiten der Gewerkschaft Hilfe und man versucht alles, dass ich durchhalte.
Zitat Kampfschwein : Wie sieht die Hilfe der Gewerkschaft denn aus ? Was hat die GW denn über ihre Durchhalteparolen hinaus bisher getan ?
Zitat ODENO : Als mein Fachanwalt hat mir ernsthaft geraten kurz- bzw. mittelfristig das Unternehmen freiwillig zu verlassen.
Was denn nun, Gewerkschaft oder Fachanwalt. Und außerdem. Warum hast Du die Frage von Kampfschwein nicht beantwortet ?
05.01.2023 um 16:27 Uhr
"Was denn nun, Gewerkschaft oder Fachanwalt."
Beides?
05.01.2023 um 17:06 Uhr
Das läuft doppelt. Die Gewerkschaft hilft uns bei den Belangen die den BR betreffen und mein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist nur für mich aktiv.
Ich habe bisher von "krankfeiern" absolut nix gehalten. Aber jetzt ist es wohl meine letzte Option.
05.01.2023 um 17:31 Uhr
@ODENO : Die Gewerkschaft hilft uns bei den Belangen die den BR betreffen
Da habe ich arge Zweifel. Denn in Fällen massiver Behinderung der BR'tätigkeit, hätte die Gewerkschaft gegen den AG längst schon mal arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren im Rahmen der §§ 23, 78 und 119 BetrVG durchziehen müssen.
Hierzu das BAG, Beschluss vom 12.11.1997, Az.: - 7 ABR 14/97 - »Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit. Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich. Eine Behinderung kann auch bereits in Äußerungen des Arbeitgebers zur Betriebsratsarbeit und deren Folgen liegen. Eine Äußerung des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern, die die gesetzlichen Zusammenhänge außer Acht lässt, setzt den Betriebsrat gegenüber der Belegschaft des Betriebs unter einen Rechtfertigungsdruck, der nicht ohne Auswirkungen auf seine Amtsführung bleibt.«
05.01.2023 um 19:03 Uhr
Die GL hat mit seinen Kindern die Mehrheit im BR. Vermutlich wird der BR mangels Mehrheitsbeschluss keinen Anwalt beauftragen oder ein Gerichtsverfahren einleiten können. Nach meiner Einschätzung hast du verloren.
05.01.2023 um 19:14 Uhr
Sehe ich wie Catweazle. Ich würde es dem AG aber so schwer wie möglich machen.
05.01.2023 um 19:27 Uhr
@Kampfschwein, ja da hast Du Recht. Ich wollte nicht direkt vom Leder ziehen.
Aber die Sache mit dem BR ist ja eh durch. Die beiden anderen BR-Mitglieder haben gekündigt u. haben auch sofort ihre Mitgliedschaft in der Gewerkschaft gekündigt. In einem Monat habe ich dann die beiden Familienmitglieder der GL (beide mit Sachbearbeiter Arbeitsverträgen ausgestattet) im BR sitzen. Wir sind schon bei der BR-Wahl damit gescheitert, dass die Familienmitlieder wählen durften. Es ist sehr schwer bzw. nicht nachzuweisbar gewesen die leitende Funktion darzustellen. Die werden die nächsten Monate/Jahre im BR sitzen. Und selbst wenn ich sie rausbekommen sollte, dann gibt es keine Nachrücker mehr u. es sind Neuwahlen fällig. Und dann würde niemand mehr wählen. Ich habe es jetzt im Dezember und Januar oft gehört, dass ich mit meinem BR an allem Schuld bin und dass jeder mehrere Tausend Euro mehr auf dem Konto hätte wenn der BR niemals gegründet worden wäre.
In einem Monat habe ich sie dann im BR sitzen. Somit habe ich dann keine bzw. nur noch geringe Möglichkeiten im BR. Einer der davon ist auch noch mein neuer Teamleiter. Ich kämpfe somit jeden Tag mit meiner Arbeit u. ich kämpfe noch gegen die beiden BR-Mitglieder.
Das hält niemand durch. Meine beiden BR-Kollegen haben gedacht, sie wären taff. Nix da, die sind sofort freiwillig gegangen. Ich bin vor 7 Jahren gekündigt worden u. habe mich damals schon über das Arbeitsgericht wieder reingeklagt u. habe seit 7 Jahren arbeitstechnisch die Hölle. In einem Monat muss ich als stellvertretender BR-Vorsitzender dann eine Sitzung zur Neuwahl des BR-Vorsitzenen einberufen. Die beiden Familienmitglieder der GL werden haben die Stimmenmehrheit (3er Betriebsrat) u. stellen somit den BR-Vorsitzenden. Somit ist dann der BR im Grunde die Geschäftsleitung.
Für mich bleibt nur die Frage wie ich mein Weggehen gestalte.
Option 1. Amt niederlegen. Dauerhaft krank sein (bin schwerbehindert, bin wirklich krank, mein Arzt will mich immer aus dem Verkehr ziehen). Nach den 6 Wochen bin ich der GL egal wenn ich aus der Lohnfortzahlung bin. Die GL wird aber dann wohl keine Veranlassung haben mich zu kündigen. Wir haben noch 2 Langzeitkranke laufen, die seit über einem Jahr krank sind u. keine Kündigung bekommen, weil sie dann nach 1,5 Jahren ausgesteuert werden.
Option 2. Wie oben. Jedoch 6 Wochen AU, einige Tage arbeiten u. wieder Au und so weiter. Somit verursache ich Kosten u. irgendwann kommt hoffentlich die Kündigung u. ich bekomme ggf. noch eine Abfindung/Freistellung.
Option 3. Im BR bleiben, krank sein (entweder Option 1 oder 2) und im BR noch ein wenig Ärger machen (das wird aber wohl schwer werden). Ich weiß allerdings dann nicht, ob die GL sich das mit der Kündigung wagen wird (obwohl die beiden Familienmitglieder würden ja einer Kündigung eines BR-Mitgliedes wohl zustimmen).
Option 4. Selbst kündigen. Ich habe jetzt insg. über 60 Bewerbungen geschrieben. Es soll mir keiner erzählen, dass man mit Ende 50 Jahren noch eine Chance hat (ich jedenfalls nicht) und irgenwas stellentechnisch von der Zeitarbeit annehmen bzw. mit Hilfe vom Arzt die Sperrzeit für die Arbeitslosigkeit umgehen (macht mein Arzt sofort)
Option 5???
Ich kann und will nicht noch Monate/Jahre jeden Tag 8 Stunden nur negatives erleben. Wenn ich dass noch einige Monate mache, werde ich wohl wirklich schlimm erkranken.
Und ja, es ist jeden Tag die Hölle. Wenn man nicht gegrüßt wird. Keiner mit einem spricht - ja doch irgendwie, wenn man von Arbeitskollegen gesagt bekommt, dass man endlich gehen soll oder verrecken soll, da er wegen dem BR kein Geld für die Weihnachtsgeschenke für die Kinder hatte. Wenn man Abmahnungen bekommt. Wann nur jämmerliche Arbeit zugeteilt bekommt. Wenn alles jeden Tag nur schlimm ist.
Ach ja, der Spruch der Woche von der GL war dann im Flur (Gedächnisprotokoll). "Na Herr S. wie lange meinen sie denn, wie lange sie noch durchhalten. Ihre beiden BR-Kollegen sind ja schon freiwillig gegangen. Meinen Sie wirklich, dass Sie eine Chance gegen uns haben, jetzt wo auch noch alle Kollegen gegen Sie sind?
Nach Weihnachten war ich sogar so weit einfach nicht mehr hinzugehen und eine fristlose Kündigung zu kassieren. Die 3 Monate Sperre wären mir dann auch egal gewesen.
Mein Frau geht sogar soweit, dass sie sagt. "Wenn Du noch einige Wochen dahin gehst, dann erlebst Du die kommenden Weihnachten nicht mehr."
05.01.2023 um 19:30 Uhr
jeder Hinweis hier ist richtig. Aber zum Kämpfen gehört Kraft und das kannst nur Du beurteilen. Wie die Kollegen schon gezeigt haben, es gibt Ansatzpunkte gegen den AG vorzugehen (vielleicht sogar als einzelnes BRM), aber wenn Du den Durchhaltewillen dafür nicht hast, dann würde ich mit dem Anwalt mal ein Exitszenario besprechen. Vielleicht kann man es dem AG ja auch etwas schwerer machen und für Dich noch was rausholen
05.01.2023 um 19:39 Uhr
Ich würde erst mal 6 Wochen krank machen und in der Zeit ganz in Ruhe mit dem Anwalt ausloten was der beste Weg ist um noch was raus zu holen.
05.01.2023 um 19:51 Uhr
@Paula Also zum "Krankfeiern" werde ich die Kraft wohl noch aufbringen können. Auch einige Tage zu arbeiten und dann wieder krank zu sein.
Im selbst finde solche Praktiken jedoch ziemlich daneben. Doch irgendwie scheint es das einzige Instrument zu sein mit einer 0-Leistung und dem fälligen Arbeitslohn Kosten zu verursachen.
Ein Gespräch mit der GL ist absolut aussichtslos. Der Weggang meiner beiden BR-Kollegen haben der GL doch wieder gezeigt, dass sie immer Erfolg haben. Und der Belegschaft hat dies auch wieder gezeigt, dass die GL absolut allmächtig ist. Jeder der aufbegeht kann und wird entfernt werden.
Um den Charakter der GL für Außenstehende ins rechte Licht zu rücken (das glaubt einem ja alles sonst keiner). Die Arbeitszeugnisse müssen grundsätzlich über den Anwalt eingeklagt werden. Es sind dann auch gerne mehrfach Fehler vorhanden. Besondere Freude entwickelt die GL wenn Arbeitnehmer keine Arbeitsrechtsschutz haben und der AN dann einen eigenen Anwalt zahlen muss. Beim letzten Rauswurf hat die GL lieber 10k für einen Anwalt gezahlt als 5k Abfindung.
Die GL hat sogar in den letzten Jahren mehrfach dafür gesorgt, dass Arbeitnehmer die nach der Kündigung Ärger gemacht haben ihre Jobs in anderen Firmen wieder verloren haben. Die GL freut sich auch, wenn ehemalige AN z.B. mit dem Auto verunfallen oder lange arbeitslos sind. Wenn sich die GL unbeobachtet fühlt ist man immer geschockt was aus deren Mündern kommt.
Menschlich absolut ein jämmerlicher Tiefpunkt.
05.01.2023 um 19:57 Uhr
@Dummerhund Habe schon vor Weihnachten mit dem Anwalt gesprochen. Sein Rat war das Unternehmen sofort zu verlassen, da ich absolut keine Chance hätte, da die GL sich von persönlichen Rachemotiven leiten lässt und keine rationalen Entscheidungen trifft.
Ich muss aber auch mit meiner Rechtsschutzversicherung jetzt sehr vorsichtig sein. Das ist jetzt innerhalb von 10 Jahren der 5 Fall. Ich glaube ich bin da kurz vor dem Rauswurf.
05.01.2023 um 20:05 Uhr
Du bist doch in der GW, dann lass es überm DGB laufen. Oder tele vorab mit der Versicherung wo du Rechtsschutz hast.
05.01.2023 um 21:18 Uhr
@Catweazle : Die GL hat mit seinen Kindern die Mehrheit im BR. Vermutlich wird der BR mangels Mehrheitsbeschluss keinen Anwalt beauftragen oder ein Gerichtsverfahren einleiten können. Nach meiner Einschätzung hast du verloren.
FALSCH ! Nach §78 BetrVG kann jedes einzelne BRM gegen Störung und/oder Behinderung der BR'tätigkeit vorgehen. Das Verbot der Störung und/oder Behinderung der BR'tätigkeit richtet sich gegen JEDERMANN, also auch gegen BRM. Vergleich :
§ 78 BetrVG - Schutzbestimmungen - Die Mitglieder des Betriebsrats, des ....................... dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2014 – 7 ABR 74/12: “Das Verbot der Störung und der Behinderung der Betriebsratstätigkeit richtet sich nicht nur gegen den Arbeitgeber und die für ihn handelnden Personen, sondern es besteht gegenüber jedermann; es richtet sich also auch gegen außerbetriebliche Personen und Stellen.”
Unterlassungsanspruch bei Störung oder Behinderung der Betriebsratsätigkeit Sowohl der Betriebsrat als auch die einzelnen Betriebsratsmitglieder haben einen Anspruch auf Unterlassung gegen die Person, die die Betriebsratstätigkeit stört bzw. behindert.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. November 1997 – 7 ABR 14/97: “Dem Betriebsrat steht bei einer Störung oder einer Behinderung der Betriebsratsarbeit durch den Arbeitgeber ein Unterlassungsanspruch zu. Ein solcher Anspruch ist in § 78 Satz 1 BetrVG nicht ausdrücklich geregelt. Er folgt jedoch aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zu sichern und kann als selbständig einklagbarer Nebenleistungsanspruch auch ohne ausdrückliche gesetzliche Normierung bestehen.” Bekanntgabe von Betriebsratskosten durch den Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber verstößt gegen das Verbot der Behinderung der Betriebsratstätigkeit, wenn er die vom Betriebsrat verursachten Kosten gegenüber der Belegschaft in einer Art und Weise bekannt macht, die die Betriebsratsmitglieder in einem unberechtigten negativen Licht erscheinen lässt.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. November 1997 – 7 ABR 14/97: “Gibt der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratstätigkeit in einer Weise bekannt, die nicht in Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz steht, hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung.”
Schlechtmachen des Betriebsrats gegenüber der Belegschaft Ein Arbeitgeber stört und behindert den Betriebsrat in seiner Tätigkeit, wenn er sich gegenüber der Belegschaft herabsetzend über den Betriebsrat äußert.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 06. April 2004 – 1 TaBV 64/03: “Eine objektive Beeinträchtigung der Betriebsratstätigkeit iSv § 78 S 1 BetrVG durch herabsetzenden Äußerungen der Arbeitgeberin in Aushängen uä ist nicht durch die Meinungsfreiheit in Art 5 Abs 1 S 1 GG gedeckt. Der Betriebsrat kann insoweit Unterlassung von Arbeitgeberin verlangen.” Verweigerung des Zugangs zum B
05.01.2023 um 21:45 Uhr
Kampfschwein, du verwechselt BRM und BR. Als einzelnes BRM kannst du nur gegen Behinderungen gegen dich selbst vorgehen. Wenn der BR betroffen ist benötigst du grundsätzlich einen Beschluss. Nicht umsonst steht regelmäßig in deinem Beitrag "Der BR hat Anspruch auf Unterlassung". Von BRM steht da nichts.
05.01.2023 um 22:13 Uhr
@Catweazle : Als einzelnes BRM kannst du nur gegen Behinderungen gegen dich selbst vorgehen. Wenn der BR betroffen ist benötigst du grundsätzlich einen Beschluss.
Völlig richtig. Die Übergänge bei mir sind gelegentlich fließend ---)) Brüller
05.01.2023 um 22:48 Uhr
Zitat ODENO : Habe schon vor Weihnachten mit dem Anwalt gesprochen. Sein Rat war das Unternehmen sofort zu verlassen, da ich absolut keine Chance hätte, da die GL sich von persönlichen Rachemotiven leiten lässt und keine rationalen Entscheidungen trifft.
Ob Dein Anwalt wirklich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, habe ich erhebliche Zweifel. Er müsste erkennen, dass Du sowohl die Stärke des Rechts, als auch die Stärke der Rechtsprechung, isbesondere des BAG, im Rücken hast. Scheint eher ein Wald- und Wiesenanwalt zu sein. Darüber hinaus scheinst Du außerordentlich talentiert zu sein.
05.01.2023 um 23:02 Uhr
Challenger, der Anwalt hat aber erkannt, dass die Rechtsprechung und BAG keinen Nutzen hat wenn die Mehrheit im BR alles blockiert.
06.01.2023 um 00:04 Uhr
Zitat Catweazle : ........ der Anwalt hat aber erkannt, dass die Rechtsprechung und BAG keinen Nutzen hat wenn die Mehrheit im BR alles blockiert.
Das ist ja auch das Mindeste, was ein RA zu wissen hat.
Zitat ODENO : Die Gewerkschaft hilft uns bei den Belangen die den BR betreffen
Zitat Kampfschwein : Da habe ich arge Zweifel. Denn in Fällen massiver Behinderung der BR'tätigkeit, hätte die Gewerkschaft gegen den AG längst schon mal arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren im Rahmen der §§ 23, 78 und 119 BetrVG durchziehen müssen.
Hier habe ich den Eindruck, dass sich die Gewerkschaft außerordentlich vornehm zurückhält. Erinnert mich an eine Gurkentruppe.
06.01.2023 um 10:03 Uhr
Die Gewerkschaft hat sicher noch lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, erst Recht im Hinblick auf §119 BetrVG.
Zu Anwaltskanzleien sei gesagt: Ein Anwalt mit "Schwerpunkt Arbeitsrecht" ist kein "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Ersteres kann sich jeder auf die Visitenkarte schreiben, für zweiteres muss man sich qualifizieren. Durch dieses Missverständnis hat sich sicherlich schon so mancher Angestellter bei Verhandlungen schlechter gestellt.
Leider gehe ich davon aus, dass ein Teilen unserer Erfahrungen mit bestimmten Kanzleien hier ggf. als Werbung aufgefasst werden würde.
Auch weiß ich nicht in welcher Region sich das ganze abspielt.
Aber aus Erfahrung könnte ich bei Bedarf zwei richtig gute Anwälte aus Bremen bzw. Oldenburg ans Herz legen. Zwei richtig alte Recken, die entsprechende Erfahrung haben, und es in dem Alter eigentlich gar nicht mehr machen müssten.
06.01.2023 um 11:17 Uhr
Habt vielen Dank für Eure Antworten.
Da es mir echt schlecht geht u. ich ja nun mit dem BR allein darstehe, werde ich wohl wie folgt vorgehen.
AU auf eine der vielen Krankheiten. Ich Depp bin seit Jahrzehnten immer krank arbeiten gegangen. Ist also keine simulierte Krankheit. Somit habe ich wohl erstmal 4-6 Wochen Ruhe. In dieser Zeit kann ich dann auch leider die Ersatzmitglieder nicht "nachrücken" lassen.
Einige Tage wieder hingehen. Nächste AU einreichen. Ich werde auch dann wohl nichts im BR machen. Ich denke nicht, dass eine Krankheit die Voraussetzungen für § 23 Abs. 1 S. 1 BetrVG zur Auflösung eines BR hergibt. Und falls doch, dann muss das erstmal rechtskräfig durchgesetzt werden (Zeit). Ich weiß, dass das richtig unsozial u. verwerflich ist. Für die Kollegen, die mich als einzig Verbliebenen echt hassen, werde ich keinen Handschlag machen. Und die GL zeigt seit Jahren, dass sie moralisch unterste Schublade ist, ja sogar grundsätzlich gegen geltendes Recht verstößt. Nur ist eben keiner da, der ihr die Stirn bieten kann. Da werde ich jetzt eben auch richtig asi.
Falls der Antrag zur Auflösung des BR rechtskräftig durchgesetzt werden sollte, verliere ich den besonderen u. den nachwirkenden Kündigungsschutz u. mache den Weg für eine fristlose Kündigung frei gegen die ich natürlich klagen werde. Aber vorher muss ja eh noch die Zustimmung über das Integrationsamt erfolgen (bin schwerbehindert). Ggf. kann ich immer noch mein Amt im BR niederlegen. Da keine 3 Personen als Nachrücker vorhanden sind, stünden Neuwahlen an (ich würde aber keinen Antrag auf Neuwahlen stellen).
Irgendwie hat sich bei mir noch nicht die Einstellung durchgesetzt, die mir mein Anwalt u. Arzt versuchen zu vermitteln. "Wenn Sie sofort freiwillig gehen ist das keine Niederlage, sondern ein Sieg für Ihr Leben und die Gesundheit". Bei bösen/schlechten Menschen die Freude haben andere Menschen zu qualen, kommt man eben immer irgendwie an eine Grenze, da man nicht mit gleichen Mitteln kämpfen kann/will. Ist halt wie bei einer Diskussion mit einem Schwachkopf. Er zieht dich auf sein Niveau herab u. schlägt dich dann mit seinen Mitteln.
Aktuell möchte ich aber die GL nicht so einfach davon kommen lassen. Wenn ich schon keine Abfindung bekommen werde, dann wenigstens einige Wochen bezahlter "Urlaub". Mit meiner Tätigkeit im Betrieb und im BR habe ich und werde keine Reaktion hinsichtlich Kündigung/Abfindung/Freistellung erzeugen können.
Vielleicht gelingt es mir durch absolute Untätigkeit und "Aufschlagen" für wenige Tage mit richtig Ärger machen und dann wieder Untätigkeit.
Im nachhinein muss allen Person, die die Firma/Strukturen kennen, recht geben. Nein, wir haben nichts/wenig verändern können. Wir haben sogar der GL geholfen mehrer Hunderttausend Euro an Prämie, Weihnachtsgeldern zu sparen, die wegen des BR nicht bezahlt wurden. Diese Kohle werden die verbliebenen AN garantiert nicht nachbezahlt bekommen.
06.01.2023 um 11:48 Uhr
Es ist sicher nicht verwerflich, zu Hause zu bleiben wenn man tatsächlich krank ist. Egal wie lange. Im Genesungsprozess steckt man ja nicht wirklich drin.
Und es ist jetzt auch nicht völlig ungerecht, wenn Leute Arbeiten von Dir übernehmen, die Dich am liebsten schon draußen sehen würden. Pech gehabt, würde ich sagen.
Ich würde mich höchstens nochmal dahingehend beraten lassen, wie lange man mit welcher Erkrankung ausfallen dürfte.
Zum einen geht es ja um die Lohnfortzahlung. Und zum Anderen können wiederholte AU wegen der selben Erkrankung irgendwann auch zu personellen Konsequenzen bis hin zu einer personenbedingten Kündigung führen.
Da würde ich eruieren, ob dies eine personenbedingte Kündigung mit Abfindungsanspruch zur Folge haben könnte, oder ob man nicht doch den Fokus auf die Kurierung unterschiedlicher Erkrankungen legt.
Und im Falle einer erfolgreichen Auflösung des BR wird - wie Du schon schriebst - ohnehin eine ganz andere Tür geöffnet.
Ich wünsche Dir jedenfalls ein dickes Fell, und dass diese Entwicklung Deine Gesundheit nicht nachhaltig schädigt.
Alles Gute und viel Erfolg!!
06.01.2023 um 11:50 Uhr
"In einem Monat habe ich dann die beiden Familienmitglieder der GL (beide mit Sachbearbeiter Arbeitsverträgen ausgestattet) im BR sitzen."
Wieso in einem Monat?
"In dieser Zeit kann ich dann auch leider die Ersatzmitglieder nicht "nachrücken" lassen."
Die EBRM rücken automatisch nach. Ob Du da bist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.
"Im nachhinein muss allen Person, die die Firma/Strukturen kennen, recht geben. Nein, wir haben nichts/wenig verändern können. Wir haben sogar der GL geholfen mehrer Hunderttausend Euro an Prämie, Weihnachtsgeldern zu sparen, die wegen des BR nicht bezahlt wurden. Diese Kohle werden die verbliebenen AN garantiert nicht nachbezahlt bekommen."
Der Punkt ist mMn Dein größtes Kapital. Noch deutlicher kann man nicht machen, das der AG gegen das BetrVG verstößt. Und JEDER Mitarbeiter kennt diese Geschichte. Der AG hat Dir also die Munition für Deine Pistole auf dem Silbertablett hingestellt.
06.01.2023 um 12:43 Uhr
"In einem Monat habe ich dann die beiden Familienmitglieder der GL (beide mit Sachbearbeiter Arbeitsverträgen ausgestattet) im BR sitzen."
Wieso in einem Monat?-> weil die anderen beiden BR- Kollegen gekündigt haben und dann vermutlich nicht mehr in der Firma sind.
In dieser Zeit kann ich dann auch leider die Ersatzmitglieder nicht "nachrücken" lassen."
Die EBRM rücken automatisch nach. Ob Du da bist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.-> es gibt nur die beiden Familienmitglieder als ERBM. Und die sind dann originäre BRM.
Siehe 05.01.2023 um 18:27 Uhr von ODENO
06.01.2023 um 12:54 Uhr
@Celestro Meine beiden BR-Kollegen haben schon neue Arbeitsverträge unterschieben, werden aber erst zu Ende Febr. kündigen u. sind bis dahin krank. Es ist somit für die nächsten Wochen kein BR-Mitglied in der Firma. Nur eben die Ersatzmitglieder.
Kein AN wird nach Rückfrage den Wegfall der freiwillenigen Zusatzleistungen rechtswirksam im Zusammenhang mit dem BR bestätigen. Die haben alle mega Angst, weil ihnen die in Aussicht gestellten Lohnerhöhungen im März nicht gewährt werden. Man kann die Leute auch nicht umstimmen. Da sind sehr viele Mitarbeiter dabei, die in einem extremen Abhängigkeitsverhältnis sind (alleinerziehende Mütter, Väter die gerade erst gebaut haben). Da steckt System dahinter solche Mitarbeiter zu beschäftigen. Sind halt alle mega abhängig und gefügig. Da muckt keiner.
Jede noch so kleine Aktion wird nichts bringen. Sie kostet nur meine Kraft.
06.01.2023 um 13:56 Uhr
@ODENO
Selbst wenn niemand da ist, der die Geschichte bestätigt ... das es die Zahlungen nicht gab, lässt sich ja nachweisen. ;-)
"es gibt nur die beiden Familienmitglieder als ERBM. Und die sind dann originäre BRM."
Richtig ... aber es ging um die Aussage:
"In dieser Zeit kann ich dann auch leider die Ersatzmitglieder nicht "nachrücken" lassen."
und die ist nun einmal sachlich falsch.
06.01.2023 um 14:55 Uhr
Aber ist ja auch egal was da passiert. Der BR ist eh Geschichte mit den beiden neuen Nachrückern aus der GL. Der originäre BR ist für die kommenden Wochen komplett krank (mindestens 6 Wochen). Zum Ende Febr. haben dann 2 originäre BR gekündigt. Der ursprüngliche BR tritt in keiner Versammlung mehr zusammen, da eben alle 3 originären BRM krank sind.
Was die beiden Nachrücker der GL draus machen, ist mir herzlich egal. Die können den BR mit Antrag auflösen, Neuwahlen veranlassen, was auch immer.
Mal sehen, was die jetzt daraus machen.
Ich habe mir als Mindestziel gesetzt, dass ich von der Firma wegkomme. Notfalls überbrücke ich die 3 Monate Sperre beim Arbeitslosengeld 1. Selbst eine fristlose Kündigung würde also meinem Minimalziel entsprechen. Hauptsache ich habe noch ein Leben. Also ich habe mind. 4-5 dokumentierte Krankheiten, die locker jeweils 6 Wochen hergeben. Und nach 6 Monaten fange ich wieder mit der 1. Krankheit an. Dazwischen gehe ich dann ein oder zwei Tage hin und bin eben wieder krank.
Wie gesagt. Ich habe mehrmals versucht eine geringe Freistellung und oder Abfindung im persönlichen Gespräch zu bekommen. Die Antwort war immer mit einem breiten Grinsen in der Fresse. Wir zahlen nicht einen Cent. Gehen Sie freiwillig solange Sie es noch können.
Das alles entspricht natürlich nicht einem ordentlichen Arbeiten eines Betriebsratsmitglieds oder eines Arbeitnehmers - mir absolut klar. Aber was soll man sonst gegen so einen AG machen.
06.01.2023 um 16:58 Uhr
Eine Kündigung ist wahrscheinlich das beste was dir passieren kann. Nach einem gewonnenen Kündigungschutzprozess wirst du wohl ein Abfindungsanspruch haben. Siehe KSchG §§ 9 und10.
07.01.2023 um 16:11 Uhr
@ODEMO : Habe schon vor Weihnachten mit dem Anwalt gesprochen. Sein Rat war das Unternehmen sofort zu verlassen, da ich absolut keine Chance hätte, da die GL sich von persönlichen Rachemotiven leiten lässt und keine rationalen Entscheidungen trifft.
Ich muss aber auch mit meiner Rechtsschutzversicherung jetzt sehr vorsichtig sein. Das ist jetzt innerhalb von 10 Jahren der 5 Fall. Ich glaube ich bin da kurz vor dem Rauswurf.
Dein Anwalt ist offensichtlich ein Dummwalt. Da hast Du Dir eine taube Nuss ausgesucht. Aber sowas von... Wenn er Dich als BRM in einem arbeitgerichtlichen Beschlussverfahren vertritt, dann hat der Arbeitgeber die Kosten zu tagen und nicht Deine Rechtsschutzversicherung. Vergleich :
§ 40 BetrVG - Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats - (1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber
07.01.2023 um 18:33 Uhr
@Kampfschwein Nein, das war mein persönlicher Anwalt.
Anwaltstechnisch in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren für den BR ist bisher nichts gelaufen. Und ich glaube jetzt auch nicht mehr, dass die Gewerkschaft mir da eine große Hilfe sein wird. Meine beiden Kollegen haben bereits ihre Gewerkschafsmitgliedschaft gekündigt. Ich bin der Einzige in der Butze, der noch in der Gewerkschaft ist (und das seit 39 Jahren). Ich glaube, die Gewerkschaft hat die Firma schon aufgegeben (hätte ich an deren Stelle auch). Natürlich beraten die mich mich bei meiner Exit-Strategie nicht noch. Wenn ich weg bin, ist der BR Geschichte u. es wird nie wieder einen geben u. es wird auch nie ein Arbeitnehmer irgendwelche Beiträge für die Gewerkschaft zahlen.
Was würde denn bitte von Arbeitgeberseite bzw. im BR passieren? Ich bin fortdauernd krank, die beiden anderen orginären BR-Mitglieder werden in 14 Tagen zu Ende Januar mit einer Frist von 4 Wochen kündigen (sind also zum 1.03 weg). Ich bin nicht da krank, bzw. ich komme u. bin dann wieder krank, mache aber nichts für den BR. Aus dem BR kann man mich ja nicht wegen Krankheit entfernen lassen. Ich bin ja nicht untätig, nur eben krank.
Interessant dürfte es ja ggf. werden nach welcher Zeitspanne der AG es mit einer fristlosen Kündigung bei Gericht versuchen wird. Irgendwann muss ja was passieren. Theoretisch bekomme ich 7 x 6 Wochen mit einigen Tagen Arbeit dazwischen dieses Jahr hin.
08.01.2023 um 14:53 Uhr
Wenn du dauernd AU bist scheidet eine fristlose Kündigung aus. Abgesehen davon hast du ein Jahr nachwirkenden Kündigungsschutz nach Auflösung des BR.
09.01.2023 um 10:35 Uhr
Ich drücke Dir die Daumen, dass du deinen Weg gehst und glücklich wirst.
Eine Option wäre auch, eventuelle Geschäftspartner (Kunden ) anzusprechen, dass bei eurer Firma der BR gemobbt wird. Wenn da z.B. von BMW oder ähnliches was kommt....
10.01.2023 um 14:39 Uhr
Zitat ODENO : @Kampfschwein Nein, das war mein persönlicher Anwalt. Anwaltstechnisch in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren für den BR ist bisher nichts gelaufen. Und ich glaube jetzt auch nicht mehr, dass die Gewerkschaft mir da eine große Hilfe sein wird.
Ich bin nach wie vor fassungslos. Da setzt sich in einem Rechtsstaat ein AG über geltendes Recht hinweg und hat damit Erfolg. Wo leben wir eigentlich ? Und dann die Gewerkschaft. Bouah ey. Wie kann die so etwas zulassen, obwohl sie Instumente in ausreichendem Maße zur Verfügung gehabt hätte, den AG zur Räson zu bringen. Mit einem Verfahren nach §23 BetrVG hätte sie dem AG vor dem Arbeitsgericht eine empfindliche Niederlage beibringen können. Und glaube mir, die Arbeitsgerichte verstehen keinen Spaß, wenn BR'te von AG'ebern bei der Ausübung der BR'tätigkeit behindert werden. Kurz und knapp, die Verwaltungsstelle Deiner Gewerkschaft ist schlicht und ergreifend eine Gurkentruppe. So eine Gewerkschaft braucht kein Mensch.
Und dann Dein Rechtsanwalt. Er hätte nach Deinen vorangegangenen Schilderungen auch schon längst ein Verfahren nach §78 BetrVG gegen den AG einleiten können. Für mich ist er ebenfalls schlicht und ergreifend eine Lusche.
10.01.2023 um 20:20 Uhr
In 10 Jahren 5x die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, finde ich viel. Wenn Du nun "krank" machst, geht es ja auch in die persönliche Schiene. Möchte die Darstellung nicht anzweifeln, nur kann es in der Firma so schlecht nicht hergehen, wenn die anderen Kollegen mit der Situation anscheinend umgehen können, merkt man recht schnell an Krankheitsquoten usw.
Sich daher auf diesen persönlichen "Krieg" einzulassen, schwierig.
11.01.2023 um 18:58 Uhr
Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure Antworten.
Ja, es bleibt spannend. Ich berichte, wenn sich was Neues ergibt (das wird in der Bude nicht lange auf sich warten lassen).
12.01.2023 um 11:40 Uhr
"In 10 Jahren 5x die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, finde ich viel."
Na und? Die Rechtsschutzversicherung wird bezahlt und agiert nur, wenn es nach den Bedingungen konform ist. Ob das in 10 Jahren 5 mal oder 50 mal der Fall ist, ist doch völlig egal.
12.01.2023 um 12:08 Uhr
Naja.
"Ich bezahle die Prämie, also hat die Versicherung zu leisten", funktioniert leider nicht immer.
Das Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall gilt halt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für die Versicherungsgesellschaft.
Leider resultieren solche Kündigungen nicht immer aus der Annahme fragwürdiger Schadensmeldungen, sondern aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus.
Wenn 5 übernommene Schadensfälle die gezahlten Prämien übersteigen, kann es also durchaus sein dass man irgendwann die Kündigung bekommt.
Es kann aber auch passieren, dass man 4 Mal abblitzt und der 5. Fall dann wirklich übernommen wird - dieser aber dann zum Aufhänger einer Kündigung führt.
Insofern wäre ich da schon etwas vorsichtig, sie zumindest nicht wegen jeder Kleinigkeit zu konsultieren.
Es gibt aber durchaus Wege. Viele Versicherungen bieten ein Anwaltstelefon an, über das man kleinere Fragen klären kann, ohne dass gleich eine Schadens-Nr. aufgenommen wird. Und es gibt durchaus Anwälte, die bei kleinen Vorab-Anfragen auf die Abrechnung der anwaltlichen Erstberatung verzichten.
Im übrigen kann man sich ja auch vom Arbeitsrechtler der Gewerkschaft gerichtlich vertreten lassen. Wenn man ein gutes Gefühl mit dem Anwalt hat, kann man der ganzen Problematik aus dem Weg gehen.
12.01.2023 um 12:21 Uhr
Ich war mal jedes Jahr bei einem Anwalt, weil die Vermietungsgesellschaft mir jedes Jahr das Gleiche völlig unzureichende Mieterhöhungsschreiben geschickt hat.
Die Versicherung hat jedesmal (3 Mal über 3 Jahre) gezahlt und nicht gezuckt. Klar könnte sie kündigen ... aber warum sollte sie?
12.01.2023 um 12:47 Uhr
"aber warum sollte sie?" Vielleicht weil der Kunde wirtschaftlich unrentabel ist, denn auch Versicherungen wollen ja Gewinn erzielen aus ihren Geschäften. Die meisten Versicherungen handhaben es aber nicht ganz so streng.
12.01.2023 um 15:48 Uhr
Es gibt solche und solche.
Meine Versicherungsvertreterin sagt auch immer, so schnell fliegt man nicht raus.
Ich kenne aus dem Bekanntenkreis aber auch einen Fall, wo nach nur einer Schadensmeldung versicherungsseitig gekündigt wurde.
Es gibt eben so Klassiker, die zum Versicherungsbetrug verleiten (plakatives Beispiel: die Parfümflasche im Waschbecken der Mietwohnung). Da kann eine solche Entscheidung leider auch mal zum Leidwesen eines ehrlichen Versicherungsnehmers ausfallen.
Ähnlich ist es bei der Rechtsschutz auch gelagert. Man kann mal richtig in der Klemme sitzen und einen Arbeitsrechtler benötigen - oder 9 Mal erfolglos gegen einen Blitzer vor Gericht ziehen. Wen sieht die Versicherung wohl lieber von vorn und wen lieber von hinten? ;-)
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