Verteilung der Arbeitszeit bei Kurzarbeit
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
inwieweit hat der Betriebsrat Einfluß auf die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Mitarbeiter bei Kurzarbeit? Hat der Arbeitgeber uneingeschränktes Direktionsrecht?
Gruß, Silasbill
Community-Antworten (1)
18.10.2010 um 10:15 Uhr
Kurze Antwort:
§87 (1) Nr. 3 ggf. ivM. Nr. 2 BetrVG. Klassischer Anwendungsfall und totale Mitbestimmung. Der BR sollte nur aufpassen, das er in der (üblicherweise) zu diesem Thema abgeschlossenen Betriebsvereinbarung sich nicht jede Mitbestimmung rausschreibt.
NB: Es ist ein Trugschluß, das es sich um Individualrecht handelt und nicht um "kollektive" Mitbestimmung. Kurzarbeit betrifft niemals einen einzelnen - und der Umfang und Lage der Kurzarbeit einzelner betrifft grundsätzlich immer Umfang und Lage der Kurzarbeit anderer Arbeitnehmer.
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