Unsere GL hat zu einer Weihnachtsfeier eingeladen. Die Feier findet an einem Mi von 18 Uhr bis ca. 1 Uhr statt.
Dem BR wurde folgender Vorschlag unterbreitet:

- Die MA der Nachtschicht beginnen ihre Arbeit bereits am Sonntagabend. Der Mittwoch ist frei. Alternativ können die Stunden im Dezember auch nachgearbeitet werden, es können Vorholstd. angerechnet werden, sofern der MA Gutstd. hat oder es kann Urlaub genommen werden.

- Die MA der Spätschicht haben an diesem Tag frei. Die fehlenden Zeiten können auch hier vom Stundenspeicher genommen werden, sofern Gutstd. vorhanden sind oder es kann Urlaub genommen werden. Weiterhin können die fehlenden Std. bis zum 23.12.2010 an einem Samstag oder innerhalb der Woche nachgearbeitet werden.

- Die Arbeitszeit der Frühschicht bleibt unverändert (6 Uhr bis 14:35 Uhr)

- Die MA der Verwaltung können, sofern gewünscht, ihre Arbeit bereits um 14:35 Uhr beenden. Die Fehlzeiten müssen dann bis zum 23.12.2010 innerhalb der Woche nachgearbeitet werden, alternativ könn auch Vorholstd. angerechnet werden.

Um den MA der Spät- und Nachtschicht gerecht zu werden, werden 2,5 Std in den Vorholzeitspeicher gutgeschrieben, wenn diese an der Weihnachtsfeier teilnehmen.

Da die Feier mitten in der Woche ist, können die MA am Donnerstag bei Bedarf Vorholstd. nehmen, um später zu beginnen oder einen Tag Urlaub nehmen.

Der BR ist mit dieser Regelung nicht einverstanden und hat der GL einen Gegenvorschlag unterbreitet, der (natürlich) abgelehnt wurde. Die GL ist auch zu keinen weiteren Verhandlungen bereit.

Heute wurde der Vorschlag der GL an das "schwarze Brett" gehangen.

Uns ist schon klar, dass die Verteilung der Arbeitszeit dem MBR unterliegt aber wie setzten wir unsere Interessen am besten durch? Einigungsverfahren oder doch Einstweilige Verfügung?
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Nachtrag vom 26.10.2010
Ergänzend hätte ich erwähnen sollen, dass die breite Masse der Belegschaft kein Interesse hat an der Feier teilzunehmen. Dass scheint aber die GL in keinster weise zu interessieren.