Erstellt am 10.06.2009 um 04:00 Uhr von kriegsrat
dies sollte ein bestehender BR in der erforderlichen BV regeln
z.b. durch Festlegung des betroffenen Personenkreises (Namensliste); ggf.
Neufestlegung jede Woche/alle zwei Wochen, um die Lasten der Kurzarbeit
gerechter zu verteilen.
erstrebt werden sollte eine gleichmässige verteilung der ausfallenden arbeitszeit
auf die jeweiligen arbeitnehmergruppen im rahmen der betrieblichen erfordernisse