Hallo
In unserer Firma gibt es keinen Betriebsrat ,wir haben nur eine Mitarbeitervertretung.
Ich habe eine Frage, ist es erlaubt wenn in einer Abteilung unterschiede bei der verteilung
der Kurzarbeit gemacht werden.
Zb: Herr Mustermann hat 20 % Kurzarbeit, Herr Belanglos hat dagegen 35 % Kurzarbeit,
beide machen die gleiche Tätigkeit.
Die Begründung hierzu ist das Herr Mustermann mehr leistet als Herr Belanglos.

Mich Interessiert ob das so, wenn es einen Betiebsrat gebe erlaubt wäre?