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Verteilung von Kurzarbeit

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Maria1
Mrz 2021 bearbeitet

Bei uns steht in einigen Bereichen die Einführung von Kurzarbeit bevor. Uns würde einmal interessieren, ob wir die Möglichkeit haben, die Verteilung anwaltlich prüfen zu lassen, also, ob der AG dann auch die Kosten für die Beratung übernehmen müsste.

Freue mich auf Antworten.

Vielen Dank!

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Community-Antworten (4)

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celestro

29.03.2021 um 01:51 Uhr

Wenn die Beratung notwendig ist .... ich frage mich allerdings, wieso ein Anwalt da einen besseren Einblick haben soll, als die Menschen, die in der Firma arbeiten ....

U
UdoWoe

29.03.2021 um 10:48 Uhr

Welche Verteilung willst du überprüfen lassen? Da es immer darauf ankommt wieviel Arbeit in der Firma ist und auch welche MA sowohl in der Anzahl, als auch in der Qualifikation benötigt werden, wird euch da eine Anwalt nicht groß helfen können. Wie schon celestro geschrieben hat, wie soll ein Anwalt Einblick in eure Arbeit haben. Jetzt seid ihr als BR gefragt. Ich hoffe ihr habt eine BV Kurzarbeit, Wenn Nein, dann schnellstens abschließen. Dann müsst ihr als BR die Plan-Listen erhalten. Anhand derer könnt ihr schon kontrollieren wer alles in KA ist bzw. wieviel Stunden an welchen Tagen gearbeitet werden soll. Ist der Monat vorbei, dann bekommt ihr die "Ist"-Listen. Anhand der beiden Listen könnt ihr sehen wo es Änderungen gegeben hat. Soll euch dabei auffallen, das z.B. eine MA sehr viele Stunden gearbeitet hat und eine andere vielleicht zu 100% in KA war, dann habt ihr das Recht nachzufragen. Gut ist auch, wenn ihr Kontakt in die Einzelne Abteilung habt und dort mal fragt wie es mit Arbeit aussieht, Aber einen Anwalt da einzuschalten, ich glaube das bringt nichts.

A
Alex_Bea

29.03.2021 um 15:12 Uhr

Die Verteilung bzw. Überprüfung der eingeteilten Kurzarbeit obliegt in erster Linie euch als BR. Unsere GL reicht uns zu Beginn eines Monats vollständige MA-Listen mit eingeteilter Kurzarbeit rein. Wenn was nicht passt, muss Rücksprache gehalten und ggf. umverteilt werden.

E
enigmathika

29.03.2021 um 15:43 Uhr

Wenn Ihr eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit abschließen wollt, was sehr sinnvoll ist, dürft bzw. solltet Ihr Euch anwaltlich beraten lassen.

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