Berufsverbot-MuSchu- Einladung zur BR-Sitzung
Hallo zusammen, das alte leidige Thema: Nachladung Ersatzmitglied BR Der Fall: Kollegin (Ordenliches BR-Mitglied) hat bis auf weiteres ganztägiges Berufsverbot. Also M.E rechtlich verhindert. Sie hat aber den Wunsch geäußert weiterhin zu den BR-Sitzungen eingeladen zu werden. Ehrt Sie ja auch... aber mein problem ist halt, da Sie ja schon länger nicht mehr arbeitet sie ja auch für Ihre Kollegen/innen nix mehr bewirken kann und ja auch den Bezug zu der Firma- Arbeitsleben nicht mehr hat. Ich weiß jetzt wirklich nicht wie wir uns verhalten sollen:( Sie einfach fragen ob Sie Ihr Mandat niederlegen möchte um das Ersatzmitglied mit einzubinden oder ....
Community-Antworten (12)
13.10.2010 um 16:24 Uhr
Ganztägiges Berufsverbot ?? Hat sie ein ärztliches Attest muss ein EBRM eingeladen werden (MuSchu). Ist sie von seiten des AG "freigestellt" kann sie m. E. an den Sitzungen teilnehmen .
13.10.2010 um 16:39 Uhr
Krankheit oder Urlaub muß kein Verhinderungsgrund sein. Und auch wenn sie von der Arbeitsleistung frei gestellt worden sein sollte, ist sie dennoch BR fähig...
Und wenn sie unmissverständlich mitteilt, dass sie BR Arbeit machen möchte und kann, müßt ihr sie sogar einladen - ein EBRM darf nciht eingeladen werden...
13.10.2010 um 22:31 Uhr
Warum kann ein Betriebsrätin in Mutterschutz "nix mehr bewirken" ? NAJA
DJ: Mutterschutz ist KEINE Krankheit ;-))
13.10.2010 um 23:38 Uhr
Nein, aber wenn sie ein Arbeitsverbot bekommen hat, könnte es sein, dass es probleme in der Schwangerschaft gibt, und da wäre ich mir nciht sicher, ob das nicht eventuell als solche behandelt werden könnte ;-))) du weißt was ich meine ;-)
14.10.2010 um 01:48 Uhr
Hallo zusammen !
Wie zum Henker kommt Ihr beim Thema 'Berufsverbot' auf Krankheit oder Schwangerschaft??? Da lese ich im Thread von DieLöwin aber sowas von garnix!Vielleicht sollte sie das Berufsverbot mal näher erläutern.Ansonsten ist der Kollegin Wille zu respektieren und sie zu laden.
Grüsse,sueton
14.10.2010 um 08:54 Uhr
Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für Eure Antworten.@ sueton hab ja oben geschrieben MuSch... also Sie hat ein ganztätiges Berufsverbot mit ärztlichen Attest bis zum Eintritt der Elternzeit. Ja Neskia, Du hast im Prinzip schon Recht, aber da sie sich ja nicht mehr ... oder besser gesagt in den nächsten drei Jahren nicht mehr in der Firma befindet wirds schon etwas schwierig mit BR-Arbeit. Auch kam Sie erst wieder Anfang des Jahres von Ihrer letzten Elternzeit zurück.
14.10.2010 um 12:28 Uhr
@Dielöwin Auch kam Sie erst wieder Anfang des Jahres von Ihrer letzten Elternzeit zurück. Ich hatte es ja , glaube ich, schon mal erwähnt das man da bei euch recht fleissig ist.smile
Aber mal im Ernst. Ich kann Dich schon verstehen wenn Du meinst das sie ja gar nicht mehr weiß das wenn sie längere Zeit nicht mehr im Betrieb ist, was da so abläüft. Das ist aber nun mal der schmale Grad von dem wir uns als BR nicht leiten lassen dürfen; das was wir persönlich denken. Rechtl. sieht es nun mal so aus das sich dieses Attest auf ihren Beruf, sprich ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen bezieht. BR Arbeit zählt nicht da drunter, da dies das Ehrenamt ist. Wenn sie nun sagt das sie geladen werden will müsst ihr das also respektiern und auch umsetzen.
14.10.2010 um 12:45 Uhr
wenn sie ein Arbeitsverbot bekommen hat, könnte es sein, dass es probleme in der Schwangerschaft gibt
oder dass der Job nicht "schwangerschaftsverträglich" ist... Beispiel: Eine schwangere Radiologieassistentin sollte zwar nicht im Röntgenzimmer arbeiten - aber im BR-Zimmer sehe ich da wenige Probleme... Bliebe also die Frage, warum das Berufsverbot existiert. Wobei das die Betroffene mit ihrem Arzt klären sollte. Und wenn sie dann in eigener verantwortung erklärt, BR-Arbeit leisten zu wollen, dann darf sie das und ist auch zur Sitzung zu laden.
14.10.2010 um 12:56 Uhr
@Dielöwin Also, jedes Mal zur Sitzung einladen, am Besten telefonisch noch mal nachfragen ob sie kommt. Zeigt sie an, dass sie nicht kommt, muss Ersatz geladen werden.
Vielleicht wird ihr das ja zu stressig, wenn man es konsquent so durchzieht. Vielleicht könnt ihr sie aber auch gut in Recherche-Arbeit einbinden und Themen vorbereiten lassen? In welchem Rhythmus ist denn Sitzung bei euch? Auch wenn sie nicht mehr täglich im Betrieb ist, könnt ihr sie auf den Sitzungen doch gut auf dem Laufenden und auf dem neusten Stand halten, oder nicht?
das les ich aus dem §25 im Fitting RdNr17 im unteren Teil: "Eine zeitweilige Verhinderung liegt auch vor, wenn wenn ein in Elternzeit befindliches BRM aus persönlichen Gründen keine BRArbeit verrichten will"
- Einladung zur Sitzung abgelehnt
- Ersatzmitglied ist zu laden
"Ist es dagegen zur Wahrnehmung seines Amtes bereit bewirkt das Ruhen seines Arbeitsverhältnisses .... keine zeitweilige Verhinderung"
Ergeben sich während der fortschreitenden Schwangerschaft Probleme und Schwierigkeiten wird sie doch sicher von sich aus die Teilnahme an Sitzungen absagen.
Aus diesem Grund zu überlegen der Kollegin die Niederlegung des Mandates anzuraten halte ich für übertrieben.
Gruß PT Netty
14.10.2010 um 13:02 Uhr
DieLöwin, möchte mich PTNetty anschließen. Wir hatten mal eine langzeiterkrankte Kollegin, die während ihrer Erkrankung sehr rege an der BR Arbeit Anteil hatte. Endlich konnten mal einige Dinge angegangen werden, die sonst auf der Strecke bleiben. Vielleicht ist Eure Kollegin froh, wenn sie etwas zu tun hat außerhalb ihres Zuhauses?
14.10.2010 um 15:05 Uhr
Hallo zusammen, nochmal Danke für Eure Antworten... ich hoffe ich habe nicht den Eindruck erweckt, die Kollegin nicht mehr an der BR-Arbeit zu beteiligen mitnichten aber aus der Vergangenheit weiß ich halt (letzte Schwangerschaft) daß es jedesmal ein Drama war die Kollegin zu den Sitzungen zu laden und auch zu kommen. Hat zwar immer gesagt sie kommt und dann 5 Minuten vor Sitzungsbeginn kam dann immer was dazwischen... und jetzt versucht mal auf die schnelle ein EBRM einzuladen.
14.10.2010 um 15:44 Uhr
das fällt dann unter "Unzumutbarkeit für den BRV ein Ersatzmitglied zu laden", Beschlüsse wären dann auch ohne EBRM trotzdem wirksam, so lange ihr beschlussfähig gewesen wäret.
Wenn sie zur nächsten Sitzung kommt, kann man ja vielleicht mal ein offenes Gespräch darüber führen, was sie sich vorstellt und was es bedeuten kann, wenn sie zu kurzfristig absagt und ihr dadurch nicht beschlussfähig seid; dass ihr euch darauf verlasst, dass sie kommt, wenn sie zusagt und dass für die Zukunft eine gewisse Planungssicherheit vorhanden sein sollte, da ihr keinen Kaffeeklatsch haltet. Vielleicht auch so offen, dass man sagen kann, dass der Zustand in der letzten Elternzeit nicht gut gewesen sei und ihr das so nicht noch mal gestalten wollt. Vielleicht ists auch besser dieses Gespräch im kleinen Kreis und nicht vor dem ganzen Gremium zu führen. Doch Vorsicht, besser nicht nur unter 4 Augen. Dann heißts nachher noch, sie sei zur Aufgabe des Amtes überredet worden oder ähnliches. Ich kenn die Verhältnisse unter euch nicht, aber manchmal kann man gar nicht so dumm denken, wie es am Ende dann kommt.
Gruß PT Netty
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