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Interne Veränderung

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MarvinW
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter wird im Zuge seiner jetzt beginnenden Teilzeit ein anderer Aufgabenbereich zugeteilt. Vorher Key Account Manager, nun AccoiuntManagement Support. Er gibt also einen Teil seiner Kunden ab, da ihm die Zeit zum Betreuen fehlt. Alles andere bleibt gleich (Dienst KFZ, Handy, Gehalt etc.)

Die betreffende Person ist auch selblst BR Mitglied. Darf er an der Besprechung teilnehmen (Befangenheit?) Nein!

Der BRVors. wurde informiert.

Nun besteht der BR aus 3 Mitgliedern. 1 BRVor 1 BR (er selbst) 1 BR (Mutterschutz) Kein ERstzBR, da dieser bereits nachgerückt ist.

Da BR 1 nicht selbst teilnehmnen darf und BR 2 im Mutterschutz ist und nicht teilnehmen kann, frag ich mich, was nun zu machen ist.

Bitte um Hilfe Was muss sonst beachtet werden?

Danke und Gruß Marvin

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Community-Antworten (7)

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wölfchen

21.10.2010 um 13:36 Uhr

. . . warum sollte er nicht teilnehmen können (ich nehme mal an, es geht um die BR-Sitzungen?) - ist er denn jetzt in die Leitungsebene aufgestiegen? Ich kenne mich mit den von Dir erwähnten Tätigkeitsbezeichnungen nicht so gut aus. Du solltest also jetzt erst mal tief Luft holen und die Frage konkretisieren:

  • was für Besprechungen meinst Du?
  • ist der MA jetzt aufgestiegen, oder hat er nur eine andere Tätigkeit?
L
Lotte

21.10.2010 um 13:56 Uhr

Marvin, auf jeden Fall sind Neuwahlen einzuleiten. Siehe § 13 BetrVG

M
MarvinW

21.10.2010 um 14:06 Uhr

Hallo,

in erster Linie ging es darum, ob der besagt MA (welcher selbst Mitglied im BR ist) an der BR-Sitzung teilnehmen darf. Immerhin geht es ja um ihn.

Der MA hat eine andere Tätigkeit. In seinen Augen eine Degradierung, deswegen sollte das ganze Thema im BR besprochen werden.

Die Dame ist nun aus dem Mutterschutz zurück.

Danke

W
wölfchen

21.10.2010 um 14:20 Uhr

. . . aha, hat das Luftholen etwas geholfen ;-) Also geht es, wenn ich das jetzt richtig verstehe, darum dass in dieser BR-Sitzung die arbeitsmäßige Veränderung für diesen MA besprochen werden soll. Er darf und sollte sogar unbedingt dazu gehört werden - nur von der Beschlussfassung ist er ausgeschlossen. Die könnte sich eventuell schwierig gestalten, weil nur 2 BRM daran teilnehmen und wenn diese beiden gegensätzlicher Auffasung sind (hoffentlich nicht) . . .

L
Lotte

21.10.2010 um 14:23 Uhr

Marvin, dann sind noch keine Neuwahlen einzuleiten. Hatte es falsch verstanden, sorry ;-)

M
MarvinW

21.10.2010 um 14:25 Uhr

ja :)

Er wurde selbstverständlich dazu angehört.

Wie ist denn eure pers. Meinung? Er ist nur noch 2 Tage da, kann nicht mehr so viel machen wie früher. Seht ihr es als passend an, dass man seinen Aufgabenbereich anpasst? Gerade im Bezug auf Kundenbetreuung.

Verstanden, keine Neuwahlen.

Marvin

W
wölfchen

21.10.2010 um 16:32 Uhr

. . . ist es nicht einfach möglich, ihm entsprechend seiner Arbeitszeit nur eine verringerte Zahl von Kunden zuzuweisen? Das würde ich vielleicht als erstes vorschlagen. Ich komme zwar aus einer anderen Branche, aber das habe ich bisher noch nicht in der Form gehört, dass jemand wegen der Verringerung der Arbeitszeit eine gänzlich neue Aufgabe bekommt . . .

P.S.: probieren könnt Ihr es doch, mit dieser Argumentation, oder?

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