Erstellt am 31.01.2020 um 09:21 Uhr von Kjarrigan
Nein der BR kann den AG nicht abmahnen - mit was will er den drohen?
Der BR kann aber seine Informations- und Beteiligungsrechte eie ihm gem BetrVG zustehen - einfordern
z.B. § 90 BetrVG aber natrülcih auch MBR nach § 87
Erstellt am 31.01.2020 um 09:29 Uhr von Pjöööng
Die erste Frage müsste eigentlich sein, was das für Veränderungen sind und ob diese überhaupt mitbestimmungspflichtig sind.