Interne Stellenausschreibungen
Bin erst vor kurzem in den BR gewählt worden (neuer Betriebsrat).
Erstens: Muss der Betriebsrat Versammlungen für die Mitarbeiter einberufen, ist das gesetzlich festgelegt?
Zweitens: Gibt es ein Formular oder Informationen wie man eine schriftliche Vereinbarung über interne Ausschreibungen (z.B. alle freiwerdenden Stellen sollen intern ausgeschrieben werden) aufsetzt.
Bitte helft dem Neuanfänger!!!!!
Community-Antworten (4)
17.08.2005 um 20:11 Uhr
Hallo Bifi,
zu 1. Schau mal im BetrVG unter dem 4. Abschnitt nach (§§ 42-46), da steht alles Rund um Betriebsversammlungen und Abteilungsversammlungen (am Besten ein BetrVG mit Kommentierung nehmen). In § 43 BetrVG steht in Abs. 1: Der BR hat einmal im Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen.... Das bdedeutet = 4 Stück im Jahr.
zu 2. Setzt auf die Tagesordnung, dass zukünftig interne Stellenausschreibungen vom BR verlangt werden und hierzu ein brief an den Arbeitgeber gesendet wird. Schreibt in dem Brief z.B. wie folgt: Der Betriebsrat hat in seiner ordentlichen BR-Sitzung vom xx.xx.xx festgelegt, dass zukünftig alle Stellenausschreibungen auch betriebsintern zu erfolgen haben. Hintergrund: Es handlt sich hier um das Initiativrecht des BR, erst auf Verlangen des BR muss der AG intern die Stellen ausschreiben. Dann trifft auch der § 99.2 Nr. 5 zu.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen....
17.08.2005 um 20:13 Uhr
Hallo,
Erstens: Muss der Betriebsrat Versammlungen für die Mitarbeiter einberufen, ist das gesetzlich festgelegt?
Antwort: JA
Es ist geregelt BetrVG§43
Betriebsversammlungen sollten nach dem Gesetz jeweils 1 im Vierteljahr sein (4 Stück im Jahr)
Dies kann aber gekürzt werden in dem man z.B. (1 Betriebsversammlung und dann mit 3 Abteilungsversammlungen auffüllt)
man muss immer auf 4 Versammlungen im Jahr kommen.
Zweitens:
Es gibt kein spezifisches Formular.
BR sollte sich mit Arbeitgeber zusammen
setzen und ein abkommen darüber schließen
wie man mit freiwerdenden Stellen umgegangen wird das man diese zuerst Intern ausgeschrieben werden und wenn sich dann kein Interner meldet das dann diese Extern besetzt werden kann.
Gruß BMW
19.08.2005 um 01:49 Uhr
Hallo BMW, meines Wissens mußt Du mindestens 2 Betriebsversammlungen im Jahr durchführen. Du kannst 2 von 4 vorgeschriebenen Betriebsversammlungen durch Abteilungsversammlungen ersetzen. Dies muß dann möglichst zeitnah und in allen Abteilungen geschehen.
19.08.2005 um 18:44 Uhr
Hallo Mcshultz Es ist eine kann Bestimmung! Gruß BMW
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