Erstellt am 31.01.2020 um 09:48 Uhr von BeateIGM
nein
wie soll denn so eine Abmahnung aussehen ?
"Wenn Du böse Firma das nochmal machst, wirst du geschlossen ?"
Auch hat der Betriebsrat nicht bei jeder Veränderung eines Arbeitsplatzes ein Mitspracherecht.
Hier kommt es daruf an, was gemacht wird.
Erstellt am 31.01.2020 um 11:03 Uhr von Pjöööng
BeateIGM, selbstverständlich kann der BR nur mit Maßnahmen drohen die ihm zur Verfügung stehen.
Erstellt am 31.01.2020 um 11:16 Uhr von BeateIGM
Hallo Pjöööng,
ein BR sollte auch nicht drohen sondern sachlich darauf hinweisen, das ein Verhalten X zu der Konsequenz Y führt.
Und dann diese Konsequenz Y auch durchführen.
"Drohen" mit erhobenem Zeigefinger aber dann nur die Faust im Sack machen ist ein Vorgehen, das leider viele Betriebsräte an den Tag legen.
Hier in diesem Fall kommt es darauf an, was der AG gemacht hat.
Welche Mitbestimmungsrechte wurde nicht beachtet.
Dann entsprechende Schritte einleiten. (Beschlussverfahren, Einstweilige Verfügung usw.)
Aber drohnen im Stile von "Oh weh, oh weh.... wenn Du das nochmals machst..." ist unprofessionell und lächerlich.
Erstellt am 31.01.2020 um 11:33 Uhr von Pjöööng
"... ein BR sollte auch nicht drohen sondern sachlich darauf hinweisen ..."
Das ist doch pure Rabulistik!
"Aber drohnen im Stile von "Oh weh, oh weh.... wenn Du das nochmals machst..." ist unprofessionell und lächerlich."
Sicherlich wäre es mit dieser Formulierung unprofessionell und lächerlich.
Aber den Arbeitgeber ggf. korrekt abzumahnen indem man ihn auf das konkrete Fehlverhalten hinweist, dieses rügt und die sich daraus im Wiederholungsfalle ergebenden Konsequenzen bennent kann im Einzelfall durchaus sinnvoll und wirksam sein.
Erstellt am 31.01.2020 um 11:40 Uhr von wdliss
Diese Antwort wurde von "wdliss" gelöscht.