Erstellt am 17.07.2006 um 09:33 Uhr von Petrus
Erstellt am 17.07.2006 um 09:34 Uhr von Werner
Hallo Gustav
hier greift m.E.
§105 BetrVG
Leitende Angestellte
Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.
Kommentar aus LexisNexis PC Betriebsratspraxis
Die beabsichtigte personelle Maßnahme in Bezug auf leitende Angestellte ist dem Betriebsrat lediglich rechtzeitig mitzuteilen . Ein Mitbestimmungsrecht im Sinne der §§ 99 , 100 oder 102 ist dem Betriebsrat nicht zugebilligt. Leitende Angestellte haben deshalb bei personellen Maßnahmen des Unternehmers nicht den Schutz des Betriebsrats. Die Unterrichtungspflicht bezieht sich auf alle personellen Veränderungen, z. B. Eingruppierungen, soweit es ein betriebliches Entlohnungsschema gibt, Änderung der Kompetenzen, der Stellung in der Betriebsorganisation, Ausscheiden in gegenseitigem Einvernehmen, Abschluss eines Auflösungsvertrags. Der Betriebsrat ist berechtigt, zu der geplanten Maßnahme seine Meinung zu sagen und gegebenenfalls alternative Vorschläge zu machen. Unter Berücksichtigung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 ) hat sich der Arbeitgeber bezüglich eventueller Einwände und Vorschläge des Betriebsrats auf eine Erörterung mit dem Betriebsrat einzulassen.
Rechtzeitig heißt , die Mitteilung muss so frühzeitig erfolgen, dass der Betriebsrat ggf. noch Stellung dazu nehmen kann. Er sollte auch noch die Möglichkeit haben, vorher eine unter Umständen erforderliche Information an die Belegschaft geben zu können. Auf keinen Fall darf er mit kurzfristigen Mitteilungen vor vollendete Tatsachen gestellt werden. (ebenso Fitting/Kaiser/Heither/Engels, Rdn. 4 zu § 105)
Erstellt am 17.07.2006 um 09:39 Uhr von Fayence
Gustav,
bevor Du jetzt anfängt zu frohlocken...
Verstösse gegen den § 105 BetrVG sind nicht strafbar und führen auch nicht zur Unwirksamkeit der Maßnahme gegenüber einem ltd. Angestellten.
Wenn Euer AG dem Informationsanspruch nicht nachkommt, könnt Ihr dieses lediglich in der Rubrik "Schlechter Stil" ablegen.