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Freistellung bei weniger als 200 MA

K
katharinadirekt
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein 7 er BR, der seit Mai im Amt ist. Davor gab es keinen "richtigen" BR. Die Leute waren zwar da aber nur zu dritt und es wurden überall nur Steine in den Weg gelegt, so dass der alte BR nicht mal die Möglichkeit hatte, sich vernünftig zu organisieren.

Problem aktuell ist, dass wir so einen enormen Arbeitsaufwand haben, dass wir eigentlich gerne ein BR Mitglied freistellen lassen wollen. Wir sind aber nur 165 MA. Zwar mit Tendenz nach oben... aber somit fällt ja § 38 für uns aus. Momentan ist es so, dass unsere komplette Arbeitszeit für die BR Arbeit draufgeht.

Gibt es die Möglichkeit, dass wir doch ein BR MItglied komplett (zumindest auf eine zeitliche Dauer begrenzt) freistellen lassen können?

Würde mich freuen wenn ihr mir einen Tipp geben könntet.

1.04005

Community-Antworten (5)

D
DonJohnson

06.10.2010 um 14:54 Uhr

google mal "Informationsblatt für vorgesetzte von BR Mitgliedern

dann öffne das oberste Doc da wird dir geholfen...

K
katharinadirekt

06.10.2010 um 16:09 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Gibt es dazu evtl. auch ein Gerichtsurteil oder ähnliches? Die GL steht dem BR nicht sonderlich positiv gegenüber. Das zeigt man uns schon jedes Mal daran, dass bei jedem Gespräch der Firmenanwalt dabei ist und da werden wir mit dem Informationsblatt allein nicht argumentieren können...

W
Widder

06.10.2010 um 16:50 Uhr

Euch liegen auch genug Steine im Weg, besonders wenn man bedenkt, das der Ra des AG immer bei Gesprächen dabei ist.

Klärt intern ab, wer für die Arbeit in Frage kommt. Dieser BR meldet sich dann korrekt bei seinem Vorgesetzten zur ordnungsgemäßen Ausübung der BR-Tätigkeit ab, das war´s..... Er muss nicht sagen, was er genau macht. Diese Abmeldung kann Täglich erfolgen, er kann sich aber auch für 1 Woche abmelden, dann wieder, geht dann vielleicht für einen Tag an seinen Arbeitsplatz, usw... Dieses Spielchen kann man schon machen, muß aber bereit sein, dem Gegenwind stand zu halten.. Eine komplette Freistellung, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit müßtet ihr sehr genau begründen, und euch auch noch mit dem RA darüber streiten. Die o.g. Vorgehensweise bringt auch Ärger mit sich, ist aber keine Freistellung im Sinne des § 38, sondern § 37 BetrVG.

R
rainerw

06.10.2010 um 17:39 Uhr

@katharinadirekt Grundsätzlich ist es auch möglich eine Vollfreistellung nach § 38 Abs 1 Satz 4 zu bekommen; auch wenn man weniger als 200 MA hat. Siehe dazu auch die Kommentierung im Fitting unter der Rn 28. Dies in der Praxis aber auch durch zu bekommen ist sehr sehre schwierig. Neben dem hohen Arbeitsaufwand den der BR z.Zt hat, könnte man auch mit der Planbarkeit Argumentieren. Stellt der Ag ein MA aus dem Gremium frei, kann er es mit einplanen. So weiß er xy kann ich im laufenden Arbeitsprozess nicht mehr mit einplanen. Tut er es nicht, nehmt ihr euch mit ziemlich kurzfristigen Ankündigungen die Freistellung nach § 37 Abs. 2 In der Folgezeit hat der AG dann nämlich ein Problem; er kann nicht mehr alle BRM voll mit einplanen, weil er nie weis wer wann geht. Ein BRM meldet sich ab mit den Worten ich muß BR arbeit machen, und meldet sich anschliessend wieder an. Und man brauch nicht mal Gründe geben. Wenn der AG jedesmal seinen RA mitbringt, würde ich ihn mal Fragen ob er das unter vertrauensvoller Zusammenarbeit versteht. Dann ladet ihr den AG nur noch zu Gesprächen im BR Büro ein und dazu noch eure GEW. Mal schauen wie ihm das schmeckt.

K
katharinadirekt

06.10.2010 um 17:42 Uhr

vielen Dank für all die Tipps. Wir werden es einfach mal ausprobieren und dann mal schauen, wie der AG reagiert...

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