Freistellung ab 200 MA
Ein BR Mitglied ist ab einer Mitarbeiterzahl von "in der Regel 200 Mitarbeitern" freizustellen. Was ist mit "in der Regel" gemeint? Ab welchem Zeitraum in der mehr als 200 MA beschäftigt sind gilt die Freistellung?
Community-Antworten (7)
22.09.2015 um 09:23 Uhr
Salopp gesprochen ist 'ist der Regel' halt das Gegenteil von 'in der Ausnahme'. Das bedeutet, bei normalem Geschäft/Tagesgeschäft, ohne besondere Spitzen, ohne besondere Täler, wieviele Leute beschäftigt ihr so. Es müssen 200 sein oder mehr.
Ergänzend dazu solltest du einen Gesetzeskommentar lesen, zB den Fitting, den ich heute leider nicht zur Hand habe. Eventuell kann hier jemand einspringen (?)
22.09.2015 um 09:52 Uhr
Wenn die 200ter Grenze erreicht ist, kann der BR sofort die Freistellung in Anspruch nehmen.
Mehr als eine Freistellung ist denkbar, wenn es dem BR wegen der besonderen Anforderungen an seine Arbeit (z.B. wegen der Betriebsstruktur) gelinkt die Erforderlichkeit zu begründen. Der AG spielt aber da eher ungerne mit und man müsste dann notfalls ein Gericht davon überzeugen, dass mehr als eine Freistellung nötig ist. Eher ein steiniger Weg. Da ist es dann einfacher, den Freistellungsanspruch des § 37 BetrVG in Anspruch zu nehmen.
22.09.2015 um 11:04 Uhr
Wenn die 200ter Grenze erreicht ist, kann der BR sofort die Freistellung in Anspruch nehmen.
Ich nerve ungern ein zweites Mal, aber bitte Vorsicht mit solchen Aussagen, gironimo. Gerade darauf stellt ja Timmys Frage ab: Eine einmalige Spitze von 200 Leuten sollte man nicht zum Anlass nehmen für eine Freistellung. Denn dann sind es eben nicht 200 Leute 'in der Regel'. Tut der BR es trotzdem, wird der AG mit einer Klage obsiegen.
22.09.2015 um 13:13 Uhr
"Wenn die 200ter Grenze erreicht ist, kann der BR sofort die Freistellung in Anspruch nehmen. "
Gironimo, welche Silbe am Wort "regelmäßig" verstehst du nicht?
22.09.2015 um 18:23 Uhr
Kann man diesen Typen nicht mal entsorgen? Soviel Pillen kann ich ja gar nicht bezahlen, die ich bräuchte, um ihn auch nur halbwegs ertragen zu können.
24.09.2015 um 22:26 Uhr
Danke für die Antworten, aber welcher Zeitraum ist hier genau gemeint? Wenn z.b. 4 Monate in Folge 200 MA erreicht oder Überschritten worden sind, besteht dann schon ein Anspruch auf Freistellung? Was wenn die darauffolgenden Monate die Zahl wieder auf unter 200 sinkt...??? In welchem Zeitraum sollte oder muss die Grenze von 200 MA erreicht bzw. überschritten werden?
03.06.2016 um 23:33 Uhr
Auch dieses Thema hole ich nochmal hoch.... wie ging es weiter Timmy? Gibt es von anderen neue Erkenntnisse?
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