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Freistellung auch unter 200 MA ?

C
Carcrusher
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend,

wir werden in Zukunft unter 200 MA sein, zur Zeit bin ich noch als BRV freigestellt. Aufgrund einer Bertiebsänderung werden wir bald nur noch ca. 170 MA sein .Im Zuge einer Einigungsstelle haben wir einen relativ guten Interessensausgleich mit Sozialplan und Transfergesellschaft ausgehandelt. Deshalb hier meine Frage ich dachte immer das meine Freistellung bis zu den nächsten BR -Wahlen erhalten bleiben würde, genauso wie die Anzahl der BR-Mitglieder von 9 erhalten bleiben würde. Ich kann nur sagen das wir als BR-Gremium im dritten Lehrjahr schon einige schwere erfahrungen smmeln durften!! Über hilfreiche Antworten wäre ich DANKBAR. Gruß Zork

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Community-Antworten (2)

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carrie

23.05.2009 um 23:41 Uhr

@Carcrusher Im § 38 Abs. 1 Kommentar steht: In Betrieben unter 200 AN kann dem BR ebenfalls ein Anspruch auf völlige oder teilweise Freistellung zustehen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der BR - Arbeit erforderlich ist. (BAG v. 2. 4. 74, AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972)

K
Kölner

24.05.2009 um 11:14 Uhr

@carrie Dann müsste man allerdings - je nach Lage der Dinge - wieder die Erforderlichkeit nachweisen.

@Carcrusher Der BR/Du könnte sich langsam mit dem Gedanken der Rückkehr in den Arbeitsalltag beschäftigen. Jedenfall dann, wenn der AG auf Zack ist.

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