Freistellung - auch unter 200 MA?
Hallo, Kann auch bei unter 200 MA ein Betriebsratsmitglied freigestellt werden?
Community-Antworten (2)
20.10.2006 um 13:43 Uhr
Kann: ja Muss: Nein.
Wenn die Arbeitsbefreiung nach §37(2) BetrVG den zeitlichen Umfang eines Vollzeitbeschäftigten erreicht, dann kann man ja mal mit dem AG darüber diskutieren, ob hier nicht eine Freistellung sinnvoll wäre.
20.10.2006 um 14:17 Uhr
Bei z.B. 198 MA könnte mann mit dem MA darüber reden und wenigstens eine Teilfreistellung erreichen. Einklagen könnte man eine Freistellung ( unter 200 MA) auch . Der BR ist aber dann Beweispflichtig , dass diese Freistellung erforderlich ist. ( z.B. viele Saisonarbeiter)
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