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Freistellung - auch unter 200 MA?

P
Päckchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Kann auch bei unter 200 MA ein Betriebsratsmitglied freigestellt werden?

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

20.10.2006 um 13:43 Uhr

Kann: ja Muss: Nein.

Wenn die Arbeitsbefreiung nach §37(2) BetrVG den zeitlichen Umfang eines Vollzeitbeschäftigten erreicht, dann kann man ja mal mit dem AG darüber diskutieren, ob hier nicht eine Freistellung sinnvoll wäre.

B
Barbara

20.10.2006 um 14:17 Uhr

Bei z.B. 198 MA könnte mann mit dem MA darüber reden und wenigstens eine Teilfreistellung erreichen. Einklagen könnte man eine Freistellung ( unter 200 MA) auch . Der BR ist aber dann Beweispflichtig , dass diese Freistellung erforderlich ist. ( z.B. viele Saisonarbeiter)

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