Erstellt am 29.07.2008 um 12:16 Uhr von Mona-Lisa
@vidries,
dass ihr keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung habt ist euch ja klar, auch nicht, wenn ihr auf 160 Kollegen aufstockt.
Aber manchmal hilft ein Gespräch mit dem AG, es soll welche geben, die sich darauf einlassen.
Ansonsten kann sich jeder selbst freistellen, um sein Betriebsratsamt auszuführen. Beim Vorgesetzten ab und dann wieder anmelden.
Erstellt am 29.07.2008 um 13:12 Uhr von vidries
@Mona-Lisa
schon klar, deshalb ja die Frage.
Die gesetzliche Regelung erscheint mir halt nur begrenzt sinnvoll - bei 199 MA keine Freistellung und ab 200 MA eine volle Stelle.
Ich wüßte eben gerne, ob jemand - über die An- und Abmeldung beim Vorgesetzten hinaus - eine Freistellung (z.B. 1/2 Stelle) beim Arbeitgeber durchsetzen konnte und wenn ja, wie.
Erstellt am 29.07.2008 um 13:47 Uhr von pit47
Hallo vidries,
dieses Problem ist bei uns genauso, wir hatten bei der Wahl 2006 nur 198 MA.
Der AG wollte von einer Freistellung nichts wissen, deshalb schicke ich seit Mai 2006 jeden Nachmittag eine E-mail an meinen Vorgesetzten, dass ich mich für den nächsten Arbeitstag wegen BR-Tätigkeiten nach § 37 Abs. 2 BetrVG abmelde.
Gleichzeitig schreibe ich ein Arbeitstagebuch über die BR-Tätigkeiten, damit ich im Ernstfall vor dem Arbeitsgericht meine BR-Tätigkeiten nachweisen kann.
Erstellt am 29.07.2008 um 15:10 Uhr von mainpower
@(pit47)
bei knapp 200 Mitarbeitern drei Tage in der Woche Betriebsratsarbeit , da wird es aber ganz schön schwer BR-Tätigkeiten nachzuweisen. Oder wird bei Euch jeden Tag einer entlassen oder Verprügelt? Jeden zweiten Tag anhörung wegen Versetzung oder Einstellung?Zwischendurch noch eine BR-Sitzung. Trotz Arbeitstagebuch wird der Arbeitsrichter probleme haben dies nachzuvollziehen.