Hallo,
wir sind kurz davor ein Betriebsrat zu Wählern, jetzt stellen wir uns als WV die frage, wie verhält sich das mit den am Anfang des Jahres gekündigten MA die wieder nach einer 3-5 Monatiger Unterbrechung wieder eingestellt wurden. Nach Aussage des Arbeitgebers sind die MA nicht wählbar, der VW ist da anderer Meinung, finden aber auch keine Rechtsprechung, warum meint der WV das die MA wählbar sind, der AG sagt und es wurde mit den MA vereinbart, dass die Berechnung der Betriebszugehörigkeit durch die Unterbrechung nicht beeinflusst wird. Es werden von den besagten MA welche auf der Wahlliste stehen und nach Neueinstellung keine 6 Monate wieder im Betrieb sind. Nun stellt sich der WV die frage, Liste gültig oder nicht, vielleicht hat ja schon wer Erfahrung damit sammeln können.