Erstellt am 16.09.2021 um 07:22 Uhr von IlkaB
Habt ihr die Unterstützung eurer Gewerkschaft? Lasst euch dort beraten.
Erstellt am 16.09.2021 um 08:49 Uhr von wdliss
Erstmal:
Entscheidend für die Berechnung der 6-monatigen Betriebsangehörigkeit ist der (letzte) Wahltag. Die 6-monatige Beschäftigung muss zusammenhängend, also ohne Unterbrechung, erfolgen. Beschäftigungszeiten in anderen Betrieben desselben (Konzern-)Unternehmens zählen mit. Ebenso mitzurechnen sind Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres.
Dann aber:
"Der Mangel einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit berechtfertigt zwar zur Anfechtung der Wahl. Der Mangel wird aber geheilt, sobald der AN die sechsmonate Betriebszugehörigkeit erfüllt hat, ohne das die Wahl rechtskräftig die Wahl mit Erfolg angefochten oder die Nichtwählbarkeit festgestellt ist." (Fitting)
Und rechtskräftig wird man eine Betriebsratswahl in D innerhalb von 6 Monaten nicht anfechten können.
Erstellt am 16.09.2021 um 08:50 Uhr von Erbsenzähler
Es ist ein selbstheilender Mangel in der Wählbarkeit. Nach dem Zeitablauf von sechs Monaten ist der Mangel nicht mehr da und jeder Klagegrund entfällt. Wir haben das mal vor Jahren durchgezogen und vor Gericht hat der AG (leider) die Klage vor dem Urteil zurückgezogen, weil die Aussicht für den AG negativ war.
Erstellt am 16.09.2021 um 09:29 Uhr von rsddbr
Hallo MAHEW,
im Fitting ist dazu als Kommentar zum BetrVG §8 Rn.32ff (insbesondere Rn.39) ausgeführt, dass die 6 Monate Betriebszugehörigkeit unterbrechungsfrei sein müssen. Ausnahme kann sein, wenn das Arbeitsverhältnis in einem anderen Betrieb des gleichen Unternehmens oder einem Konzernunternehmen weitergeführt wurde (Rn.48). Das heisst jetzt erstmal, dass die betreffenden MA nicht wählbar wären.
ABER: Der Mangel, dass diese MA nicht wählbar wären, würde zwar die Anfechtung der Wahl ermöglichen, aber nur wenn diese auch erfolgreich angefochten wird ist sie ungültig. Der Mangel der Nichtwählbarkeit würde nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit automatisch geheilt werden (Rn.50).
Erstellt am 16.09.2021 um 14:13 Uhr von MAHEW
Danke für die Antworten, das ist ausreichend.