Erstellt am 24.11.2009 um 16:53 Uhr von Troisdorfer
Tecky,ist doch ganz einfach,lass dir das Urteil vorlegen !!!
MFG Troisdorfer
Erstellt am 24.11.2009 um 17:21 Uhr von sanifair
@Troisdorfer
warum sollte der AG das denn tun? Es handelt sich doch eine Sache zwischen MA und AG.
Vielleicht meint der AG ja BAG 09.08.2000 oder 22.05.2003
Erstellt am 24.11.2009 um 17:22 Uhr von Immie
Um welche Art der "Unterbrechung" handelt es sich denn?
Erstellt am 24.11.2009 um 17:27 Uhr von Troisdorfer
@sanifair
Warum sollte Tecky das wissen wollen,es ist doch eine Sache zwischen MA und AG.
Vieleicht deswegen: Betriebsverfassungsgesetz - Allgemeine Aufgaben - § 80 BetrVG ???
MFG Troisdorfer
Erstellt am 24.11.2009 um 17:30 Uhr von Troisdorfer
BAG 09.08.2000 oder 22.05.2003 ???
Ist nicht wirklich dein ernst ???
Google mal selber ... ;-)
Erstellt am 24.11.2009 um 17:37 Uhr von Troisdorfer
@Immie
deine frage ist sehr berechtigt,es könnte sich auch schließlich um eine Arbeitsunterbrechung im Sinne des Mutterschutzgesetz (MuSchG) handeln.
MFG Troisdorfer
Erstellt am 24.11.2009 um 17:45 Uhr von paula
Die Nachfrage von Immie sollte man mal aufklären. Aber Troisdorfer was hast Du denn gegen die Urteile? Die finde ich jetzt nicht so daneben. Fehlen halt Aktenzeichen aber 7 AZR 339/99 ist jetzt nicht so schlecht. Und 2 AZR 426/02 ist richtig gut...
Erstellt am 24.11.2009 um 18:01 Uhr von Troisdorfer
Ein Aktenzeichen ist natürlich das A und O ;-)
Und bringen erst etwas wenn der Grund der Unterbrechung bekannt ist .
Sonst sucht sich einer Dumm und Dämlich ...
Erstellt am 24.11.2009 um 18:24 Uhr von Tecky
der Grund der Unterbrechung ist, dass die Dame erst bei uns war, dann bei uns über eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet hat und dann wieder zu uns kam. Davon haben wir ganz viele..es war leider damals so, dass (Verdacht) es eine Zeitfirma unserer Firma war, es lief ein ziemlicher Murcks. Sie wollten eben die Leute so lang wie möglich mit Festverträgen hinaus zögern.
Bei vielen Dingen kotzen die Betroffenen Kollegen natürlich ab, weil sie eigentlich schon ewig bei uns sind aber zwischendurch in diese Bude gesteckt wurden.
Selbst wenn man sich bei uns direkt beworben hat, wurde man über die andere eingestellt.
Erstellt am 25.11.2009 um 10:34 Uhr von rkoch
Bei einer derartigen Situation hat Euer AG leider Recht. War das Arbeitsverhältnis gekündigt und wird zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Vertrag geschlossen beginnt mit dem neuen Vertragsschluß die Betriebszugehörigkeit wieder bei NULL.
Klar davon zu unterscheiden ist das ruhen eines Arbeitsverhältnisses, d.h. der Vertrag an sich bleibt intakt aber es finden für einige Zeit keine gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag Anwendung. In diesem Fall wird nur die Zeit des Ruhens nicht angerechnet.