MA hat ohne Tarifbindung privaten AV mit Ausschlussfrist von 3 Monaten.
Vor einem Jahr wurden ihm 6 Monate lang monatlich 5 Stunden ohne Grund versehentlich durch ein Fehhler im Zeiterfassungssystem gutgeschrieben, insgesamt also 30 Std. MA hat dies damals nicht bemerkt, AG auch nicht. Nun kam der Fehler raus und AG will die 30 Std. im Zeiterfassungssystem korrigieren. MA beruft sich auf die Ausschlussfrist - war weit länger als von vor 3 Monaten. AG meint, MA habe auf die Beibehaltung der fehlerhaften Stunden keinen Anspruch, daher kann auch nichts verfallen und will die Stunden streichen
Wer hat Recht?