Erstellt am 27.09.2010 um 09:43 Uhr von Ulrik
Hi,
an eurer Stelle würde ich zunächst mal den AG auffordern, euch die Unterlagen zu der geplanten Neueinstellung vorzulegen und die MBR zu beachten.
Je nachdem wie viel Trouble ihr schon mit eurem AG hattet würde ich persönlich noch den Verweis auf §119 BetrVG dazupacken und dem AG mal bewußt machen, daß ein Umgehen des BR ein Straftatbestand ist und mit empfindlichen Geldbußen belegt wird.
Wenn er darauf nicht reagiert, die Beschäftigung des Kollegen untersagen und euch anwaltliche Hilfe holen.
Erstellt am 27.09.2010 um 10:08 Uhr von pfeilenbogen
Hallo,
ganz einfach, die MB einfordern und darauf hinweisen, dass der BR notfalls einen Anwalt beauftragt, dem AG die Beschäftigung ohne beachtung der MB per Beschlussverfahren untersagen zu lassen. Dann darf er den Neuen AN nur in die Kantine setzen zum Kaffeetrinken. Selbstverständlich muss er diesen aber dann trotzdem bezahlen.
Man kann dann zusätzlich noch ein weiteres Beschlussverfahren betreiben mit dem Ziel dem AG für jeden zukünftigen Verstoß gegen die MB ein Ordnunggeld androhen zu lassen.
Erstellt am 27.09.2010 um 12:02 Uhr von mainpower
Hallo,
als Betriebsrat würde ich nie sagen , wir benötigen keinen neuen Mitarbeiter.
Der BR sollte eigentlich froh sei wenn eine Firma neue MA einstellt. Ausserdem sollte der AG entscheiden ob Leute gebraucht werden oder nicht.
Erstellt am 27.09.2010 um 13:09 Uhr von Petrus
@Ulrik: Nicht gleich die ganz große Keule - es geht auch noch 'ne Nummer kleiner...
@Ritschy: Dann konfrontiert doch euren ArbGeb mit den Gerüchten und fordert ihn zu Gesprächen über die Personalplanung nach §92 auf, natürlich unter Anforderung der dort genannten Unterlagen...
Natürlich (ihr seid doch an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert) könnt ihr ihn darauf hinweisen, dass eine Nichtberatung mit euch eine Ordnungswidrigkeit nach §121 darstellen würde, eine Nichtanhörung ver einer Einstellung ebenfalls. Und das Geld kann man doch sinnvoller zum Wohle der Belegschaft ausgeben ;-)
Erstellt am 27.09.2010 um 15:54 Uhr von Mitch
Die "harte" Keule, wäre hier auch eine falsche Keule, sofern man den 119 BetrVG heran zieht. Das geht wohl eher nach hinten los.
Es ist von den Vorschreibern schon dargestellt worden und ich will es lediglich zusammenfassen. Ihr müsst in 2 Schritten vorgehen:
1. Den Arbeitgeber auffordern Euch ordnungsgemäß im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG zu der Einstellung, einschließlich der Vorlage aller Unterlagen, auch die der anderen, nicht genommenen Bewerber, zu informieren. Wenn alle Informationen vollständig vorliegen, könntet Ihr innerhalb von 7 Tagen die Zustimmung zur Einstellung verweigern, sofern ein Verweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 BetrVG gegeben ist.
2. Sollte der Arbeitgeber Euch bis zur tatsächlichen Einstellung des neuen Mitarbeiters nicht ordnungsbeteiligt haben, dann solltet Ihr Euch wirklich an die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, die/der dann ein Beschlußverfahren nach
§ 101 BetrVG beim Arbeitgericht einleitet.