Zustimmung BR bei Versetzung
Hallo, mein Unternehmen ist in Divisonen aufgeteilt. ich bin in Division A im HR-Bereich mit 30 Wochenstd angestellt. wir im HR Bereich haben Personalüberhang. Kann mich meine FK ohne Zustimmung des BR auf eine ähnliche Stelle in der Divison B versetzen, obwohl ich dort nur 20 Std. arbeiten kann? Kann ich einer Versetzung auf widersprechen, wenn auch andere Kollegen/innen in Frage kommen könnten?
Community-Antworten (9)
24.04.2012 um 21:41 Uhr
Warum stellst Du diese Frage nicht eurem BR, der ist dafür gewählt worden, Dir diese ggf. zu erklären.
24.04.2012 um 22:10 Uhr
Weil ich eine offizielle Antwort haben will. Deshalb.
24.04.2012 um 22:28 Uhr
Rosalieee
...Weil ich eine offizielle Antwort haben will. Deshalb.
Dann muss man sich an einen Anwalt oder Gericht wenden. Denn es gibt diese hier eben nicht. Hier gibt es nur Meinungen.
Auch weil hier keiner eine Rechnung stellen kann.
Der BR sollte also weiter der Ansprechpartner für solche Fragen sein.
24.04.2012 um 22:34 Uhr
@streikbrecher Das ist nicht hilfreich...
@Rosalieee Ohne Anhörung des BR m.E. nicht - gerade dann nicht, wenn Dir die von Dir beschriebenen Nachteile widerfahren. Ob dann allerdings der AG sich Deiner Argumentation beugt oder jemand anderes versetzt, ist dann wieder ein anderes Problem. Was soll denn mit den restlichen 10 Stunden geschehen?
24.04.2012 um 22:44 Uhr
Kölner
...doch hilfreich, denn dafür wählt man doch die BR. Sie sollen die Interessen der AN im Betrieb vertreten. Also, Frage betreffend einer Anstehenden Versetzung = Weg zum BR und diesen fragen.
24.04.2012 um 22:50 Uhr
das man hier keine offiziellen (was immer da gemeint seinmag) antworten kriegt, sollte einem klar sein
25.04.2012 um 00:01 Uhr
die 10 std sollen weg fallen ich soll auf 20 Std runter gehen. Mit offiziell meinte ich, welche möglichkeiten habe ich, unser BR naja die sind eher auf AG seite, ist nicht ganz so einfach. Für mich ist wichtig, kann der br da überhaupt was gegeben machen und muß ich zustimmen bzw. was passiert wenn nicht.
25.04.2012 um 02:51 Uhr
Dann muß der AG ja eine Änderungskündigung planen, die 30 Stunden stehen ja im Vertrag. Eine reine Versetzung, der auch der BR erst einmal zustimmen müßte, kann nichts an deinen 30 Stunden ändern. Wenn der AG die überzähligen 10 Stunden nicht abruft dann ist eben Pech für den AG und du hast frei.
Vor die Versetzung stellen BR für gewöhnlich eine interne Ausschreibung, aber das ist ein eher zahnloser Tiger, die Auswahlentscheidung obliegt allein dem AG und auch gegen die Versetzung kann der BR nur in Ausnahmefällen was tun.
Der Änderungskündigung müßte dann der BR natürlich auch erst einmal zustimmen. Da gibts das volle Programm mit Sozialauswahl.
Und gegen so eine Änderungskündigung kann man natürlich Kündigungsschutzklage erheben ... Warum weiß das jemand der im "HR-Bereich" arbeitet nicht?
25.04.2012 um 11:52 Uhr
Wenn Du 30 Std. vertraglich vereinbart hast, kann der AG nicht einseitig weniger Stunden vorsehen (Vertragsrecht > Änderungskündigung; wurde hier ja schon genannt).
Von Devision A nach B. Hierzu den Versetzungsbegriff aus dem § 95 Abs. 3 BetrVG lesen. Trifft das dort beschriebene zu, muss der BR zur Versetzung seine Zustimmung erteilen. Dieser kann dann seine Zustimmung verweigern, wenn einer oder mehrere der im § 99 BetrVG genannten Gründe vorliegen
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