Unterlaufen von Kuendigungsfrist - BR will zustimmen
Hallo,
ich bin derzeit im Urlaub, gehoere aber einem BR an.
Ein Kollege moechte seine Aushilfstaetigkeit beenden, um zum 1. April eine andere Stelle antreten zu koennen. Deshalb ist heute der AG an den BR-Vorsitzenden herangetreten und hat um Zustimmung fuer eine Kuendigung zum 31. Maerz ersucht. Der Vorsitzende und weitere BR-Mitglieder wollen zustimmen.
Ich kenne den Inhalt der Kuendigung nicht - aber entweder missachtet sie die Kuendigungsfrisen aus dem BGB (nicht gut) oder ist sogar rueckdatiert (noch schlimmer). Der Vorsitzende argumentiert, es sei ja "im Sinne des Kollegen" - was stimmen mag, aber die Sache nicht besser macht. Der richtige Weg waere hier m. M. nach ein Aufhebungsvertrag - was unproblematisch sein sollte, weil dieser zwar wie eine Eigenkuendigung gewertet und im Falle von Leistungsbezug zu einer Sperrzeit fuehren wuerde, allerdings tritt der Kollege ja eine andere Stelle an ...
Ich tendiere deshalb auch dazu, nicht zuzustimmen.
Any ideas?
fragt das
JePilein
EDIT: Der ausscheidende Kollege ist uebrigens der Sohn eines Betriebsratsmitgliedes. Kann dieses Mitglied hierzu mitabstimmen ... ?
Community-Antworten (5)
29.03.2010 um 22:35 Uhr
Hallo, wenn sich beide Seiten einig sind und keine Klage zu erwarten ist, warum sollte man dem Kollegen da Steine in den Weg werfen.
29.03.2010 um 23:13 Uhr
Vielleicht macht der AG ein Aufhebungsangebot - das dauert nur Minuten!
29.03.2010 um 23:26 Uhr
@mainpower - es geht (mir) nicht darum, jemandem "Steine in den Weg" zu werfen. Es geht (mir) darum, dass der BR seinen Job ordentlich macht. Und wenn er einer rueckdatierten Kuendigung zustimmt oder einer Kuendigung, die die Kuendigungsfristen missachtet, tut er das m. M. nach nicht.
Fuer den AN gibt es hier die "saubere" Option eines Aufhebungsvertrages. Vorteile bietet eine Kuendigung, wie sie hier "durchgezogen" werden soll wohl, m. M. nach vor allem fuer den AG - weil der so u. U. Sozialabgaben nicht mehr abfuehren muss. Das zu beguenstigen sehe ich nicht als BR-Aufgabe an. Womoeglich waere sogar eine fristgerechte Kuendigung moeglich (wenn noch Urlaubsansprueche bestehen und der AN so die neue Stelle bereits antreten koennte).
30.03.2010 um 03:45 Uhr
@JePilein, als BR habt Ihr als erstes für den AN da zu sein. Wenn sichb AN und AG einig sind sehe ich kein Problem darin dem zuzustimmen. ich möchte ja in erster Linie den Arbeitnehmer vertreten und wenn dann noch der AG einen vorteil davon haben sollte, was solls? I ch halte Dein Argument wegen der u.U. nicht abgeführten Sozialabgaben für nicht stichhaltig. Weil, nicht mehr beschäftigt keine Abgaben. Dem Staat entgeht nichts, da ja der neue AG die Abgaben bezahlen muss.
30.03.2010 um 03:54 Uhr
@JePilein ergänzend zu mainpower möchte ich auch noch anmerken, das es nichts bringt wenn man Gesetze nur ein zu eins umsetzt, denn dann wird die BR arbeit zur Einbahnstraße. Das alltägliche Geschäft ist immer ein geben und nehmen- auf beiden Seiten.
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