Hallo,

ich bin derzeit im Urlaub, gehoere aber einem BR an.

Ein Kollege moechte seine Aushilfstaetigkeit beenden, um zum 1. April eine andere Stelle antreten zu koennen. Deshalb ist heute der AG an den BR-Vorsitzenden herangetreten und hat um Zustimmung fuer eine Kuendigung zum 31. Maerz ersucht. Der Vorsitzende und weitere BR-Mitglieder wollen zustimmen.

Ich kenne den Inhalt der Kuendigung nicht - aber entweder missachtet sie die Kuendigungsfrisen aus dem BGB (nicht gut) oder ist sogar rueckdatiert (noch schlimmer). Der Vorsitzende argumentiert, es sei ja "im Sinne des Kollegen" - was stimmen mag, aber die Sache nicht besser macht. Der richtige Weg waere hier m. M. nach ein Aufhebungsvertrag - was unproblematisch sein sollte, weil dieser zwar wie eine Eigenkuendigung gewertet und im Falle von Leistungsbezug zu einer Sperrzeit fuehren wuerde, allerdings tritt der Kollege ja eine andere Stelle an ...

Ich tendiere deshalb auch dazu, nicht zuzustimmen.

Any ideas?

fragt das

JePilein

EDIT: Der ausscheidende Kollege ist uebrigens der Sohn eines Betriebsratsmitgliedes. Kann dieses Mitglied hierzu mitabstimmen ... ?